Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
-, Donnerstag, 08.04.2004, 09:49 (vor 7537 Tagen)
Dieser Beitrag wurde auf Wunsch des Autoren gelöscht. D. Red.
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Jacqueline Dreyhaupt , Donnerstag, 08.04.2004, 11:02 (vor 7537 Tagen) @ -
Sehr geehrter Herr Meusch,
ich arbeite für die Wirtschaftsredaktion des Hessischen Rundfunks. Wir wollen das Thema Taunus BKK gerne aufgreifen und suchen Betroffene, ich würde mich daher sehr gerne mit Ihnen unterhalten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Meine Email-Adresse:
jdreyhaupt@hr-online.de
Herzliche Grüße
Jacqueline Dreyhaupt
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
DerKontrolleur, Donnerstag, 08.04.2004, 11:42 (vor 7537 Tagen) @ -
Hallo,
nur kurz eine Info an dich. So hart es auch klingt, aber es wurde kürzlich entschieden:
. . .
am 09.02.2004 wurde darüber informiert, dass aufgrund eines Urteils des Landessozialgerichts
Sachsen-Anhalt vom 16.12.2003 (L 4 KR 33/00) bei einer Beitragssatzerhöhung
durch eine Fusion ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben an alle bundesunmittelbaren
Krankenkassen vom 19.03.2004 (Anlage) zur Anwendbarkeit des Sonderkündigungsrechts
bei einer Fusion mitgeteilt, dass trotz des Urteils an der Auffassung
festgehalten wird, dass bei einer Beitragssatzerhöhung im Rahmen einer Fusion
kein Sonderkündigungsrecht besteht. Das Bundesversicherungsamt hat diese
Rechtsauffassung bei einem Treffen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen
am 30.03.2004 bekräftigt.
Begründung des Bundesversicherungsamtes:
""Der Urteilsbegründung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt zum Sonderkündigungsrecht
bei fusionsbedingter Beitragssatzerhöhung vermag das
Bundesversicherungsamt nicht zu folgen. Aufgrund der Rechtsprechung eines
einzelnen Landessozialgerichts wird es seine Auffassung nicht ändern.
Gleichwohl wird das Bundesversicherungsamt keine aufsichtsrechtlichen
Schritte gegen die Krankenkassen einleiten, deren Mitglieder von einer fusionsbedingten Beitragssatzerhöhung betroffen sind und diesen ein Sonderkündigungsrecht
nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V einräumen.""
Es kommt daher auf die Auffassung der fusionierenden Krankenkassen an, ob
den betroffenen Versicherten ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
Aktuell räumt deswegen die BKK Taunus ihren Kunden kein Sonderkündigungsrecht
ein (Fusion zum 01.04.2004 mit einer Beitragssatzerhöhung für Kunden der
BKK Taunus von 12,8 % auf 13,8 %).
Wird Betroffenen bei einer fusionsbedingten Beitragssatzerhöhung das Sonderkündigungsrecht
nicht eingeräumt, so bleibt diesen nur das Widerspruchs- bzw.
Klageverfahren.
Kleine Staatsbürgerkunde
Ulrich, Donnerstag, 08.04.2004, 20:02 (vor 7537 Tagen) @ DerKontrolleur
Zitat: Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen vom 19.03.2004 (Anlage) zur Anwendbarkeit des Sonderkündigungsrechts bei einer Fusion mitgeteilt, dass trotz des Urteils an der Auffassung festgehalten wird, dass bei einer Beitragssatzerhöhung im Rahmen einer Fusion kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Das ist doch wieder die alte Krankkheit unserer Demokratie. Vielleicht sollten die Herren Beamten mal ein klein wenig Nachhilfe Staatsbürgerkunde nehmen.
Stichwort: Moderne Staatslehre, Gewaltenteilung:
Legislative: Gesetzgebung
Judicative: Rechtsprechung
Executive: Ausführendes Organ.
Das BVA gehört zu letzterem, die Meinung, die das Amt vertritt hat also keinen Einfluss auf das, was tatsächlich Recht wird und ist. Die Executive hat also auszuführen und keine Meinung zu haben.
Die Schuld an der ganzen Misere ist aber leider mal wieder beim Gesetztesgeber zu suchen, der sich wie schon so oft der Lobby gebeugt hat und zum 1.1.04 die Kündigungsfrist wieder auf zwei Monate nach Beitragserhöhung begrenzt hat und dabei aber mal wieder die Rechte der Versicherten bei einer Fusion ""vergessen"" hat.
Uli
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Oliver Lach , Donnerstag, 08.04.2004, 11:43 (vor 7537 Tagen) @ -
"Hallo Christian,
desgleichen bei mir, die Verweigerung kam gestern, mein
Widerspruch geht heute noch raus.
(Hat die BKK über Ostern wenigsten genügend Zeit, die Ablehnung des Widerspruchs zu formulieren
Grüße,
Oliver"
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
moonlight, Donnerstag, 08.04.2004, 11:48 (vor 7537 Tagen) @ Oliver Lach
Hy Oliver,
gell Du hast den Text nicht gelesen der über Deinen Eintrag steht.
Gruß
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Der Kontrolleur!, Donnerstag, 08.04.2004, 12:06 (vor 7537 Tagen) @ moonlight
"Danke für den Hinweis moonlight
Irgendwie liest das keiner hier!
War wohl ein wenig zu viel an Infos?!"
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
H. Scholz , Donnerstag, 08.04.2004, 12:15 (vor 7537 Tagen) @ Der Kontrolleur!
Sicherlich hat das jeder gelesen, aber man muss sich doch diesem vom Bundesversicherungsamtes ausgeheckten Schwachsinn nicht gefallen lassen. Eine deratige Logig wiederstrebt doch jedem halbwegs normalen Verstand.
Je mehr sich dem Widerspruch entgegenstellen und Klage vor den verschiedensten Sozialgerichten einleiten um so größer sind die Erfolgschancen.
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Der Kontrolleur, Donnerstag, 08.04.2004, 12:19 (vor 7537 Tagen) @ H. Scholz
Klar, kann ich auch nachvollziehen. Ich find es auch abartig so mit seinen ""Königen"" (Kunde=König) umzugehen!
Ich bin nicht bei der Taunus BKK versichert, aber ich dacht ich helf euch mal ein wenig, auch wenn es nur Text-Hilfe ist!
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
H. Scholz , Donnerstag, 08.04.2004, 11:52 (vor 7537 Tagen) @ -
@ C. Meusch
Hallo Herr Meusch, bin ebenfalls Mitglied der BKK Taunus - und dies die längste Zeit gewesen. Meine Kündigung wurde ebenfalls abgewiesen. Ich werde aber den selben Weg, wie von Ihnen beschrieben, gehen. Bin seit Januar 2003 dabei, dh. meine 18 Monate wären zwar Ende Juni sowieso abgelaufen, aber ich bestehe auf meinem Sonderkündigungsrecht und möchte noch einen Schritt weiter gehen und auch die erhöhten Beiträge rückwirkend bis April 2004 zurückfordern. Es kann nicht angehen, dass die Mitglieder erst eine Woche vor Beitragserhöhung informiert werden und dann auch noch die Frechheit besitzt zu sagen, es handelte sich um eine Fusion, da greift kein Sonderkündigungsrecht. Da können wir ja noch von Glück sagen, dass diese ... die Beiträge nur moderat auf 13,8% angehoben haben. (
@ J. Dreyhaupt
Sehr geehrte Frau Dreyhaupt,
stehe dem Vorhaben des Hessischen Rundfunkes - das ich für sehr gut und dringend erforderlich halte - auch als Pfälzer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
H. Scholz
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
moonlight, Donnerstag, 08.04.2004, 12:03 (vor 7537 Tagen) @ H. Scholz
Hallo H. Scholz,
wenn ich richtig rechne, dann ist das Sonderkündigungsrecht sowieso zum 30.06.04 rechtskräftig oder???
Mit den Beitragsrückforderungen ist eine ""gute Idee"". Die KK wird sich bestimmt auf Ihren Brief freuen und für Sie das Sozialgesetzbuch ändern.
Im übrigen müßen die Krankenkassen Ihre Mitglieder nicht schriftlich Informieren sondern es reicht wenn es veröffentlicht wird.
Gruß
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
k.a., Donnerstag, 08.04.2004, 12:17 (vor 7537 Tagen) @ moonlight
die mitarbeiter der taunus bkk haben erst eine woche vor der beitragssatzanpassung davon erfahren.... es wurde so lange mit der veröffentlichung gewartet weil die genehmigung vom bva noch nicht vor lag...
mal ganz ehrlich, was habt ihr konkret für probleme mit der taunus gehabt?
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Thorsten , Donnerstag, 08.04.2004, 13:22 (vor 7537 Tagen) @ k.a.
Probleme mit Taunus BKK ?
1.) Versichertenkarte erst 2 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft erhalten ( in dieser Zeit bestimmt 20 mal angerufen )
2.) Als die Karte kam war mein Geburtsdatum falsch statt 27.03.1971 war ich 20 Jahre ÄLTER ( 27.03.1951 ) . Ab MAI 2003 besimmt 10 mal angerufen und e-mails gesch. Bis heute keine Antwort.
3.) Probleme sonst keine da ich zum Glück gesund geblieben bin !
4.) Zum Glück kann ich zum31.07.04 austreten da die 18 Monate um sind.
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Sora, Donnerstag, 08.04.2004, 14:08 (vor 7537 Tagen) @ Thorsten
Du solltest froh sein, dass sie dich mit Jahrgang 1951 überhaupt aufgenommen haben
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
sonnenschein, Donnerstag, 08.04.2004, 22:40 (vor 7536 Tagen) @ Sora
Ich weiß gar nicht, was das ganze Gejammere soll. Ich bin froh, dass die bei der Taunus anscheinend wissen, was sie tun und nicht warten, bis alles zu spät ist. Wie viele Milliarden Euro sollen die Krankenkassen denn alle noch machen? Da ist es doch gut, wenn es auch Kassen gibt, deren Vorstände offenbar denken und rechnen können!
Außerdem: Fusion hin oder her. Es gibt doch keine Alternative. Die anderen Kassen erhöhen auch und dann geht bei denen der ganze Mist auch los. Warum sollte ich mir das dann noch mal antun? Ich glaube, ich bin bei der Taunus gut aufgehoben. Und das empfehle ich auch weiter!
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Blade, Donnerstag, 29.04.2004, 20:01 (vor 7516 Tagen) @ Sora
Also meine Kündigung wurde ohne Probleme akzeptiert.
Hat mich auch total gewundert, denn ich hatte schon mit dem schlimmsten gerechnet. Kann mir jetzt zum 01.07.2004 eine neue Kasse suchen. Hat sich auf einmal deren Auffassung geändert??? Ach ja, komme aus Niedersachsen.
Gruß
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
mildman , Donnerstag, 08.04.2004, 23:10 (vor 7536 Tagen) @ -
Hallo,
dem bereits Berichteten v.a. der Mitglieder der Taunus BKK gibt es nicht viel hinzuzufügen. Ich bin ebenfalls dort Mitglied, und vor einem Jahr habe ich dorthingewechselt, um von einer Kasse mit 13,7% Beitragssatz wegzukommen. Der der Taunus BKK liegt inzwischen sogar noch darüber...
Ich habe ebenfalls ein Kündigungsschreiben hingeschickt, und heute bekam ich den Bescheid mit der Zurückweisung der Kündigung. Das Widerspruchsschreiben kommt als Nächstes.
Davon ausgegangen, daß dieses wiederum zurückgewiesen wird: Kann mir jemand sagen, auf welche Weise man sich dann anschließend an das Sozialgericht wendet, wie das Anrufen des Gerichts abläuft?
@Jacqueline Dreyhaupt: Ich stehe Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Allseits frohe Ostern und gutes Gelingen, mildman
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Wieland B., Freitag, 09.04.2004, 10:12 (vor 7536 Tagen) @ mildman
Hallo,
also ich gebe sonnenschein vollkommen recht.
Was wäre denn passiert, wenn die BKK TAUNUS den Beitragssatz nicht erhöht hätte?? Dann hätten wir nämlich eine weitere Kasse mit einem riesigen Schuldenberg wie es z.B. jetzt schon bei der Heilberufe und Mobil Oil ist.
Außerdem: Denkt Ihr denn die erhöhen die Beiträge um Euch zu ärgern?? Den meisten Stress werden die doch selber damit haben!
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
mildman , Freitag, 09.04.2004, 21:51 (vor 7535 Tagen) @ Wieland B.
Hallo Wieland B.,
ich denke zwar nicht, daß die Taunus BKK den Beitragssatz erhöht hat, um die Mitglieder zu ärgern. Jedoch hat sie durch die Verknüpfung der Erhöhung mit jener Pseudo-""Fusion"" (Kasse mit 900.000 Mitgliedern und 15 Geschäftsstellen übernimmt Kässchen mit 10.500 Mitgliedern und einer Geschäftsstelle und ändert weder Name noch zentrale Organe) glasklar beabsichtigt, die Beiträge zu erhöhen, ohne Kündigungswilligen die Möglichkeit zum Kündigen zu geben. Letzteres machten sie ganz bewußt, gerade weil sie wußten, daß dann einige gern wechseln würden, und nahmen somit billigend in Kauf, daß sich dieser Personenkreis mächtig über das verweigerte Sonderkündigungsrecht ärgert.
Es geht ja (zumindest meiner Auffassung nach) nicht allein darum, daß hier eine Kasse ihren Beitragssatz erhöht. Das liegt durchaus mal drin im Laufe der Jahre. Das so Ärgerliche sind die Begleitumstände, die Vorgeschichte, die Hintergründe:
1) Die Taunus BKK erhöhte nicht auf gewöhnlichem Wege und mit Zugeständnis eines Sonderkündigungsrechts, sondern versucht dieses zu umgehen durch jene ""Fusion"". Normalerweise würde ich sagen, wenn sie erhöhen, dann sei es eben so, aber ich könnte wenigstens selber entscheiden, ob ich den neuen Beitragssatz akzeptiere oder ob ich künftig den einer anderen Kasse zahlen werde. Um diese Wahl versucht mich die Taunus BKK zu betrügen.
2) Es ist ja nicht die erste Erhöhung seit langem, sondern bereits die zweite innerhalb von ein paar Monaten. Bis letzten Sommer betrug der Satz noch 11,9%, danach 12,8%, und jetzt liegen wir schon 1,9% über dem Satz von letztem Sommer. Bei der vorigen Erhöhung hatten Kündigungswillige die Möglichkeit zu kündigen, aber ich blieb drin, weil ich (und wohl auch jeder andere, der sich dasselbe überlegte und drinblieb) davon ausging, daß die Taunus BKK am Ende der Erhöhungswelle der Kassen wieder eine der billigsten Kassen sein wird. Bis zur Erhöhung vom 01.04.04 sollte dies auch zutreffen. Aber heute, nach gerade einem Jahr Mitgliedschaft, finde ich mich in einer Kasse wieder, die mit 13,8% sogar teurer ist als meine alte Kasse, die ich wegen ihrer 13,7% verlassen habe.
3) Die Taunus BKK hat ihre Argumentation zum Thema niedrige Beiträge um 180° gedreht und damit ihre Mitglieder veräppelt. Sie warb bis vor kurzem damit, eine der billigsten Kassen zu sein, und daß man zu ihr wechseln solle, weil man da im wesentlichen dasselbe bekommen würde wie bei den teuren Kassen, jedoch zu einem wesentlich niedrigeren Beitragssatz (kleinerer Wasserkopf, weniger Geschäftsstellen, kostengünstigere = jüngere, gesündere Mitgliederstruktur usw.). Jetzt, nach der kräftigen Erhöhung, werben sie damit, daß man zu ihr kommen oder bei ihr bleiben solle, gerade weil sie keine der billigsten Kassen sei und deshalb finanziell sicherer dastünde. Mit derselben Argumentation, die sie jetzt vertritt, hätte sie mich also vor einem Jahr davon überzeugen können, warum ich besser bei meiner alten Kasse mit 13,7% Beitragssatz bleiben sollte. Die Argumentation der Taunus BKK erscheint dadurch beliebig und austauschbar und somit wenig glaubwürdig. Gerade unseriös erscheint die Aussage einer Hotline-Mitarbeiterin der Taunus BKK, die in einem Telefonat abwertend davon sprach, daß die billigen Kassen mit den niedrigen Beiträgen auf Kundenfang gehen und dann die Beiträge kräftig anziehen würden; ja, was hat denn die Taunus BKK selber denn anderes gemacht?!?
4) Wie die Medien berichten, zeigt die Gesundheitsreform seit Jahresbeginn Wirkung, indem die Kassen seither spürbar entlastet werden. Aufgrund dieser Entlastung und der damit verbundenen spürbaren Mehrbelastung der Patienten erscheint es umso weniger verständlich, warum eine Kasse jetzt noch ihren Beitragssatz so kräftig anzieht, v.a. kurz nach einer vorherigen, ebenfalls kräftigen Erhöhung.
Um zum Anfang zurückzukommen, warum die Leute sich eigentlich über die Erhöhung der Taunus BKK aufregen: Während Punkt 4) alle Kassen betrifft, die seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform erhöhen, kommen im Fall Taunus BKK die Punkte 1) bis 3) dazu, und diese Punkte sind das eigentlich Ärgerliche. Man darf hier nicht für sich isoliert davon sprechen, daß sich hier Leute aufregen, weil eine Kasse eine Erhöhung hatte, sondern es sind die Hintergründe und die Vorgeschichte, die das so ärgerlich machen. Ich würde mich gar nicht drüber aufregen, wenn die mich einfach nur kündigen lassen würden, dann könnten die von mir aus machen, was sie wollen. Daß es anderen hier auch so geht, zeigt die Tatsache, daß in dieser Diskussion das Thema Sonderkündigungsrecht eine zentrale Rolle spielt.
Schöne Feiertage, mildman
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Wieland B., Freitag, 09.04.2004, 23:49 (vor 7535 Tagen) @ mildman
Hallo mildman,
zu1.) Einen ""gewöhnlichen Weg"" gibt es ja nicht wirklich. Im BKK - Bereich sind Fusionen durchaus üblich und nicht unbedingt neu. Kassen anderer Kassenarten sind einen solchen Schritt zur ""Zukunftssicherung"" noch nicht gegangen.
Ich denke, dass wenn ab 2007 kassenartenübergreifende Fusionen möglich sind, dass wir dann eine bisher ungeahnte Fusionswelle erleben werden.
Die TAUNUS BKK hatte glaube ich bisher 3 Fusionen - eimal wude dabei nur der Beitragssatz mit angepasst - find ich jetzt nicht so schlimm wie es hier dargestellt wird.
zu2.)
Die TAUNUS BKK hat seit 2001 den Beitragssatz von 11,9%. Vor 2001 lag der Satz mal bei 12,9% - dann kamen zwei Beitragssatzsenkungen!! Die Kasse war klein und hat keine neuen Mitglieder bekomen - daher konnte der Beitragssatz von 11,9% über Jahre gehalten werden. Dann strömten alle in diese Kasse, somit waren die Einnahmen erstmal da und der Satz konnte weiter gehalten werden. Und dann kam das was kommen musste. Sobald die Mitgliederwelle abreist, kommt eine Erhöhung der Beiträge immer näher.
Andere Kassen halten die Beitragssätze künstlich unten um weiter immer mehr Mitglider zu bekommen. Die TAUNUS macht eine solide Haushaltsplanung und geht eben unpopulär mit den Beiträgen hoch - auch wenn dann alle losmeckern.
Und was keiner vergessen darf => vor der Erhöhung auf 12,8% hat diese Kasse 5 Jahre lang keine Beitragssatzerhöhung durchführen müssen!!
Ich denke, dass die TAUNUS in einem halben Jahr auch wieder bei den günstigsten Kassen mit dabei ist.
Wenn Essanelle und viele andere Kassen ihre angedeuteten Erhöhungen durchführen und die nächsten Fusionen ( Conzelmann+mhpus?? usw.. ) durch sind, wird die TAUNUS mit den 13,8% wieder super dastehen.
Was wir auch nicht vergessen dürfen => Kassen mit einem Satz von unter 13% wird es in naher Zukunft nicht mehr geben.
zu3.)
Ganz wichtig ist, dass die TAUNUS BKK NIE öffentlich Werbung betrieben hat!! Alle Berichte in Zeitschriften und im Fernsehen wurden von der Presse selber veranlasst - das sind genau die Medien, die jetzt mit negativen Berichten auf Leserfang gehen.
Früher war die Argumentation für die TAUNUS eben die typische BKK-Argumentation nach dem Motto ""niedrige Beiträge druch schlanke Verwaltung"". Nur je schlanker die Verwaltung desto schlechter auch der Service und schlechter Service hat heutzutage keine Zukunft.
Aktuell kann die TAUNUS nicht mehr über den Beitragssatz an Mitglieder rankomen. Es geht ja aber auch anders.
Es existieren lt. Internetseite zur Zeit 16 Geschäftsstellen bundesweit - außer der Deutschen BKK hat dies keine andere BKK!!
Das Nächste sind die Öffnungszeiten. Donnerstags bis 19.30 und Samstags von 08.-12.00 Uhr sind die Sachbearbeiter zu erreichen - das kann Dir keine andere Kasse bieten.
Ein Bonusprogramm, dass nicht irgendwelche Kitschprämien ( wie z.B. Friseurgutschein bei Essanelle ) springen lässt, sondern das wirklich auf die Gesundheit abgestimmt ist.
Und ich könnte ewig so weitermachen mit Serviceleistungen die keine andere Kasse bieten kann.
4.)
Sehr interessante Sache.
Ist Dir mal aufgefallen, welche Kassen die Beiträge gesenkt haben. Die BEK von 14,9 auf 14,7 usw. Tolle Senkungen sind das. Ich würde jetzt sofort wieder zur BEK wechseln *lach*.
Es konnten doch nur Kassen senken, die mit den Beiträgen weit über dem TAUNUS-Satz liegen. Außnahmen sind nur die GEK und die Securvita. Bei der GEK erscheint das seriös. Bei der Securvita ganz und gar nicht - ich würde wetten, dass dort wieder eine Beitragssatzerhöhung noch in diesem Jahr unvermeidlich sein wird.
Keine der preisgünstigen Kassen konnte die Beiträge senken!!!!!
Das Thema Sonderkündigungsrecht wird uns wohl alle solange beschäftigen bis mal eine Klage vor dem Bundessozialgericht landet. Das wird denke ich mal jedoch keine Kasse zulassen. Also kann das nur durch eine klare gesetzliche Regelung geklärt werden.
Ich persönlich bin auch sehr an niedrigen Beiträgen interessiert. Ich warte jetzt erstmal die nächsten Monate ab und beobachte den Markt weiter. Es nützt mir nichts, wenn ich jetzt zu Kasse xy wechsle und die dann auch erhöhen.
Gute Nacht
Wieland
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
FP, Dienstag, 13.04.2004, 14:33 (vor 7532 Tagen) @ -
Habe der TAUNUS gerade folgende mail geschrieben. Bin schon mal gespannt, wie hoch meine Prämie sein wird (...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, daß Sie auf Ihrer Homepage falsche Informationen bereitstellen, die die Versicherten irritieren könnten. Natürlich haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht auch bei Fusionen. Dies wurde von zwei Gerichten unabhängig voneinander unanfechtbar und rechtskräftig entschieden. Die Rechtslage ist so eindeutig, daß auch der Verband der Versicherer seinen Mitgliedern empfiehlt, Sonderkündigungen in diesen Fällen zu akzeptieren. Bei der Taunus kommt noch hinzu, daß es sich ganz offensichtlich um eine Scheinfusion handelt, da lediglich eine Zwergkasse geschluckt wurde und sich die Strukturen nicht wesentlich geändert haben. Schon daher steht allen Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Entfernen Sie also umgehend die Hinweise auf Ihrer Homepage, Sie machen sich durch das gezielte Streuen von Fehlinformationen evtl. strafbar und auf jeden Fall schadensersatzpflichtig. Da Sie durch meinen Hinweis voraussichtlich Millionenbeträge an Schadensersatzforderungen einsparen können, halte ich eine Prämie für diesen Tip für angemessen. Ich erwarte Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
FP
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Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Schussel , Donnerstag, 15.04.2004, 19:52 (vor 7530 Tagen) @ -
"Ich bin auch total entsetzt! Ich habe bis heuter noch keine Benachrichtigung erhalten, das überupt ein Beitrag erhöht wird! Dank meiner Azubi Arbeit den Posteingang zu erledigen, habe ich GESTERN das Info-Schreiben der Taunus-BKK mit erschrecken gelesen!
Ich bin seit 2002 dort versichert. Ich habe jetzt im Internet mehrmals gelesen, das sie einem das Sonderkündigungsrecht nicht zustimmen. Was ist zu tun. Bin noch sooo unerfaharen ;)
Viele Grüße,
Schussel :)"
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Mic , Donnerstag, 22.04.2004, 17:38 (vor 7523 Tagen) @ Schussel
"Hallo Schussel,
wenn man mehr als 18 Monate bei einer Krankenversicherung versichert ist, dann hat man automatisch und jederzeit die Möglichkeit zur Kündigung innerhalb von 2 Monaten, d. h. wenn man jetzt noch im April kündigt, dann kann man zum 30.06.04 raus und sucht sich zum 01.07.04 eine neue Kasse ;o).
Mic"
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Tom3 , Montag, 26.04.2004, 11:57 (vor 7519 Tagen) @ Schussel
Ich versuche auch gerade eine Lücke zu finden. Evtl. wenn Sonderkündigungsrecht auf alte Jahr 2003 anerkannt wird, da dann schon Beitrag erhöht wurde. Bin aber noch dran
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Thomas Noll-Hussong , Donnerstag, 15.04.2004, 21:25 (vor 7529 Tagen) @ -
Meine Kündigung ist heute ebenfalls zurückgewiesen worden. Hab grad den Widerspruch ausgedruckt und bin entschlossen ggf.ein Sozialgerichtliches Verfahren zu betreiben.
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Hans-Jürgen Posselt , Mittwoch, 28.04.2004, 18:57 (vor 7517 Tagen) @ -
Ja mein lieber Freund ,ich bin am 01.04.04 neues Mitglied
geworden in der Hoffnung billiger zu kommeen.
Ich bin mächtig getäuscht worden. Denn die Fusion war ja
schon bekannt. Aber ich lasse mir das auch nicht gefallen.
Man ist ja langsam das kämpfen gewöhnt.
Viele Grüße
Jürgen
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Bernhard Boerger , Samstag, 01.05.2004, 14:12 (vor 7514 Tagen) @ -
Hallo,
das gleiche Problem habe ich auch. Ich werde jetzt auch Widerspruch einlegen. Hat schon jemand Erfahrung bzw Antwort von der BKK Taunus erhalten bei einen Widerspruch?. Die Antwort würde mich interessieren.
Danke,
Gruss
Bernhard
Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht
Egbert , Dienstag, 04.05.2004, 12:43 (vor 7511 Tagen) @ -
Hallo Christian,
auch ich bin ein Betroffener der Taunus BKK.
Folgendes wird Dir/uns zwar nicht helfen, aber Hoffnung auf Erfolg geben.
Soweit ich richtig informiert bin hat die Taunus am 01. Oktober 2003 die Fusion durchgeführt.
http://www.taunus-bkk.de/index.php?node_id=84&startnode=5
Die letzte Betragserhöhung war am 01. April 2004 erfolgt.
http://www.warentest.de/pls/sw/sw.main.
Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, ob aber die Erhöhung vom April mit der ein halbes Jahr zurückliegenden Fusion in Verbindung gebracht werden kann, ist zu bezweifeln.
Ich wünsche uns viel Erfolg beim Widerspruch und der ev. Klage.