Re: @Frage an die Experten hier im Forum (Krankenkassenrecht)
Deine neue Krankenkasse hat das Recht, Dir eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen, sofern Du nur deshalb keine Kündigungsbestätigung vorlegen kannst, weil Deine alte Kasse z.B. die 14-tägige Frist nicht einhält, oder Dir die Kündigungsbestätigung verweigert. Es reicht dann Deiner neuen Kasse eine Kopie der Kündigung vorzulegen, die Du Deiner alten Kasse gesandt hast ( am besten per Einschreiben, dann hast Du einen Beleg ).
Du mußt unterscheiden zwischen der Kündigung, die ja rechtzeitig ausgesprochen war und damit nach Ende des Klageverfahrens Geltung erhalten würde und des ""Nichterhaltes"" der Kündigungsbestätigung, die ja grds. für die Mitgliedsbescheinigung erforderlich ist. Kurzum: Laß Dich von der neuen Kasse beraten, ich denke, die zeigen Dir den Weg auf und werden sich für Dich einsetzen, schließlich wollen die Dich versichern.
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- @Frage an die Experten hier im Forum -
Wieland B.,
09.04.2004, 10:34
- Re: @Frage an die Experten hier im Forum - Tarzan, 09.04.2004, 22:16