@Frage an die Experten hier im Forum (Krankenkassenrecht)

Wieland B., Freitag, 09.04.2004, 10:34 (vor 7536 Tagen)

Hallo,

was passiert eigentlich bei folgendem Beispiel:

- die Sonderkündigung wird abgelehnt und es kommt zu einem Klageverfahren
- das Gericht entscheidet, dass die Sonderkündigung doch rechtens war
- nun ist allerdings schon die Kündigungsfrist vorbei

Frage:
- Kündigung kommt dann trotzdem zustande oder nicht. Weil dann ja trotz der Gerichtsentscheidung keine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse innerhalb der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eingereicht werden konnte??

Und das muss ja lt. geltendem Recht auf jeden Fall passieren, damit ein Kassenwechsel zustande kommt!

Danke für Eure Antworten

Re: @Frage an die Experten hier im Forum

Tarzan, Freitag, 09.04.2004, 22:16 (vor 7535 Tagen) @ Wieland B.

Deine neue Krankenkasse hat das Recht, Dir eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen, sofern Du nur deshalb keine Kündigungsbestätigung vorlegen kannst, weil Deine alte Kasse z.B. die 14-tägige Frist nicht einhält, oder Dir die Kündigungsbestätigung verweigert. Es reicht dann Deiner neuen Kasse eine Kopie der Kündigung vorzulegen, die Du Deiner alten Kasse gesandt hast ( am besten per Einschreiben, dann hast Du einen Beleg ).
Du mußt unterscheiden zwischen der Kündigung, die ja rechtzeitig ausgesprochen war und damit nach Ende des Klageverfahrens Geltung erhalten würde und des ""Nichterhaltes"" der Kündigungsbestätigung, die ja grds. für die Mitgliedsbescheinigung erforderlich ist. Kurzum: Laß Dich von der neuen Kasse beraten, ich denke, die zeigen Dir den Weg auf und werden sich für Dich einsetzen, schließlich wollen die Dich versichern.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum