Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
habe mich Mitte Feb. zum 1.5.bei der IKK-Direkkt als freiwilliges Mitglied ( Rentner) angemeldet und bis heute keine Mitgliedsbestätigung erhalten. Da ich freiwilliges Mitglied bin, habe ich nun die Befürchtung evtl. am 1.5. ohne Versicherungsschutz dazustehen. Wäre ich Pflichtversicherter würde ich die Angelegenheit ruhig aussitzen. Was passiert z. B. , wenn ich bis zum 1.5. keine Mitgliedsbestätigung oder Versichertenkarte erhalte und ich z.B. am 1.5. erkranke. Wer zahlt? Die IKK-Direkkt oder meine gekündigte Krankenkasse. Aus diesem Grunde werde ich aus Scherheitsgründen am 26. 4. bei meiner alten Krankenkasse meine Kündigung zurück nehmen. Was mache ich, wenn Ende dieses Monats die Versichertenkarte der IKK-Direkkt kommt. Am Telefon werde ich immer mit dem Argument der Überlastung vertröstet. Gibt es eigentlich in diesem Fall einen Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung? Vielen Dank für Antworten.
Gruß Peter
Re: Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung
Wenn Du bis 1.05.2004 noch keine Mitgliedsbestätigung von der neuen Krankenkasse hast , bleibst du automatisch in deiner alten weiter versichert, auch wennst du gekündigt hast
Re: Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung
Vorsicht!
Das gilt nicht für freiwillig Versicherte! Wie der Name schon sagt, ist dieser personenkreis freiwillig versicht! Wenn ich kündige und keine neue Kasse hat mich aufgenommen, bin ich gar nicht mehr versichert!!
Re: Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung
Der Weg, am 26.04 die Kündigung zurüch zu nehmen, ist o.k.. Du mußt aber die Rücknahme schriftlich bei der alten Krankenkasse einreichen und möglichst auch gleich bestätigen lassen. Der IKK-Direkt mußt du nur dann evtl. eintreffende Versichertenkarten zurückschicken, nachdem Du Deinen Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich zurück nimmst.