Taunus BKK Fängt Mitgliedschaft neu an? (Krankenkassenrecht)

Sven @, Donnerstag, 22.04.2004, 10:25 (vor 7519 Tagen)

Viel Wirbel um die Beitragserhöhung der Tauns, aber gibt es eigentlich Infos darüber, ob aufgrund der Fusion und der damit neu entsandenen Kasse auch die Kassenzugehörigkeit wieder bei Null anfängt, und freiwillig Versicherte erst wieder in 18 Monaten regulär kündigen können? Dies würde einigen Mitgliedern, die jetzt seit vielleicht 15 Monaten bei der Taunus sind,die Entscheidung, ob das Sonderkündigungsrecht zum jetzigen Zeitpunkt zu nutzen ist, erleichtern.

Re: Taunus BKK Fängt Mitgliedschaft neu an?

No Name, Donnerstag, 22.04.2004, 11:13 (vor 7519 Tagen) @ Sven

Hi Sven,
also bei Fusionen ensteht keine neue Bindefrist von 18 Monaten. Es werden bei Fusionen die Recht und Pflichten der ""alten"" Kassen übernommen. Somit auch die bisher abgeleistete Versicherungdauer....

Viele Grüße!

Re: Taunus BKK Fängt Mitgliedschaft neu an?

TomE @, Montag, 26.04.2004, 13:23 (vor 7515 Tagen) @ Sven

Nein, nach meinen Infos (recherchierte) gilt die alte Mitgliedschaft weiter (auch schon geprüft, da ich bei der Taunus Kündigen will und diese mit Hinweis auf 18 Monate (ab Eintritt) rechnet.

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