Re: Familienversicherung - 345 Euro Zusatzverdienst (Krankenkassenrecht)
Hallo,
massgeblich ist das Einkommen ab Beginn der Familienversicherung, z.B. ab 01.07.2004.
Grds. stimmt die Einkommensgrenze von €345,00. Sofern ein Minijob ausgeübt wird, erhöht sich diese jedoch auf mtl. €400,00.
Am besten durch die jeweilige Krankenkasse beraten lassen, sobald die genauen Daten feststehen.
Mfg
Michael
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- Familienversicherung - 345 Euro Zusatzverdienst -
Gast,
27.04.2004, 21:07
- Re: Familienversicherung - 345 Euro Zusatzverdienst - Michael, 27.04.2004, 21:21