Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung (Krankenkassenrecht)

florian @, Mittwoch, 28.04.2004, 18:53 (vor 7513 Tagen)

Hallo,

ich möchte mich mal erkundigen, ob jemand von Euch genaueres weiß. Seit Anfang des Jahres werden die Fahrtkosten zur Ambulanten Behandlung nicht mehr von den Krankenkassen, bzw. nur in Ausnahmefällen bezahlt.

Hintergrund meiner Frage ist nun folgendes: Ich selbst trage ein sog. Cochlear Implant (eine Innenohrprothese), mit der ich regelmässig 1 bis 2 mal im Jahr zur Nachsorge gehe. Dabei wird nicht nur das Implantat überprüft, sondern auch die Hörfähigkeit und das Programm des Sprachprozessors wird angepasst. Ich bin zwar in Hannover implantiert worden, wohne aber 500 km entfernt.

Da die Prozedur ca. 1 bis 1 1/2 Stunden dauert, ist ein stationärer Auffenthalt unnötig und kostenintensiv. Von der Klink wird eine Bescheinigung ausgestellt, daß ein stationärer Auffenthalt vermieden wurde.

Ich weiß von verschiedenen Implantatsträgern, daß die verschiedenen Kassen dies unterschiedlich handhaben.

Gibt es da doch von Kasse zu Kasse einen entsprechenden Spielraum ?

Viele Grüße
Florian

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