Re: Familienfragebögen (Krankenkassenrecht)

Fuego @, Samstag, 01.05.2004, 11:25 (vor 7510 Tagen) @ Janni

Hallo Janni und Uwe,
ja, ja, so ist das mit der Taunus BKK. Man fragt nach nach einer Bestätigung und erhält einen Fragebogen. Zeitschinden bis zum Erbrechen.
Sicher wird dieser Fragebogen jährlich fällig. Aber was hat das hier mit einer Kündigungsbestätigung zu tun? Man hätte beides in einem Umschlag versenden können. Fangen die jetzt auch noch bei der Taunus BKK an das Geld der Versicherungsnehmer zu verschwenden?

Gruß

Fuego


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