Entscheidung des Bundessozialgerichts (Krankenkassenrecht)
Gibt es derzeit eine anhängliche Klage vor dem Bundessozialgerichts wegen der Beitragserhöhungen bei ""Fusion"" analog den damaligen Klagen vor dem Sozialgericht Stuttgart (Az. S 4 KR 5695/03) und demLandessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 4 KR 33/00)?
Wenn ja, dann kann man ja getrost gegen die Ablehnung der Kündigung mit Hinweis auf die offene Klage Wiederspruch einlegen, ohne selber klagen zu müssen. Der Rechtsanspruch auf einen vollen Schadensersatz/Rückerstattung bleibt dann ja gewahrt (analog wie bei der Steuer). Oder sehe ich das falsch?
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