Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? (Krankenkassenrecht)
Daniel, Montag, 10.05.2004, 08:10 (vor 7502 Tagen)
Gilt eigentlich wärend der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Das heißt, muss ich im Fall der Taunus BKK, wenn die Kündigung wirksam ist, innerhalb der Frist von 2 Monaten zum Monatsende die 13,8% statt der 12,8% bezahlen?
Wenn ja, warum? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür? Man kündigt doch aufgrund der Erhöhung, warum kann die Krankenkasse dann innerhalb der Kündigungsfrist einfach den neuen (höheren) Beitragssatz abverlangen und den Versicherten abzocken?
Man muss doch als Versicherter auch ein Mittel haben, um sich dagegen zu wehren. Es kann doch nicht einfach willkürlich der Satz angehoben werden und der Versicherte muss in jedem Fall erst einmal die nächsten drei Monate zahlen?
Ich hoffe jemand von Euch weiß auf diese Frage eine Antwort.
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Tobi , Montag, 10.05.2004, 08:38 (vor 7502 Tagen) @ Daniel
Warum sollte für Kündiger denn der alte Beitragssatz weitergelten? Ist das bei irgendeiner anderen Versicherung (Kfz, Haftplicht usw.) so??
Übrigens ist das ganze nicht nur logisch, sondern auch noch gesetzlich verankert. Schließlich legt eine Krankenkasse ihre Beitragssätze zu einem bestimmten Termin fest. Ab diesem Zeitpunkt gelten eben die neuen Beitragssätze.
Der Fragesteller hat recht
Werna, Montag, 10.05.2004, 09:15 (vor 7502 Tagen) @ Tobi
Bei jeder anderen Versicherung ist es so, dass eine Beitragserhöhung RECHTZEITIG VORHER angekündigt wird, so dass der Versicherte genug Zeit hat, zu dem Datum der Beitragserhöhung zu (sonder-)kündigen, um so dem höheren Beitrag zu entgehen.
Nur bei der gesetzl. Krankenkasse ist das nicht so. Da wird meist rückwirkend die Erhöhung bekanntgegeben, sodass man - selbst wenn man sofort kündigt - auf jeden Fall noch die Kündigungsfrist bereits den höheren Beitrag bezahlen muss.
Auch ich bin der Meinung: Das ist Nepp, und die Rechtmäßigkeit fraglich.
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Daniel, Montag, 10.05.2004, 09:16 (vor 7502 Tagen) @ Tobi
Bei anderen Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht oder Kfz-Versicherung hat man als Versicherter immer die Möglichkeit vor der Beitragerhöhung zu kündigen, so dass innerhalb der Kündigungsfrist nie der neue Satz gilt. Die Beitragserhöhungen werden meist auch in einer angemessenen Zeit vorher bekanntgegeben. So hat man immer die Möglichkeit noch vor der Erhöhung zu wechseln.
Bei den Krankenkassen ist das anders, ich kann erst kündigen, wenn der Beitrag erhöht wurde und vorher bekanntgegeben wird auch nichts. der Versicherte wird einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Meiner Meinung nach ist dies eine Praxis zu Lasten der Seite der Versicherten. Ist ein solches Gebaren, dass einer Seite der Vertragpartner einen solchen Nachteil verschafft überhaupt rechtens?
Wo ist bitte schön verankert, dass man den Versicherten in den ersten drei Monaten nach der Kündigung nach belieben melken darf?
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Tarzan, Montag, 10.05.2004, 09:47 (vor 7501 Tagen) @ Daniel
Ja, leider ist die gesetzliche Regelung eindeutig,
§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V sagt folgendes aus:
""Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 (Bindungsfrist von 18 Monaten) bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.""
Das Sonderkündigungsrecht wird somit erst mit der Erhöhung des Beitragssatzes ausgelöst und nicht mit der Bekanntgabe der Erhöhung, sprich: Ihr müßt leider den höheren Beitrag innerhalb der Kündigungsfrist zahlen.
Tarzan
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Daniel, Montag, 10.05.2004, 12:39 (vor 7501 Tagen) @ Tarzan
Dieser Gesetzesauszug bezieht sich doch nur auf die Frist, aber doch nicht auf die Rechtmäßigkeit des höheren Beitrags für einen Versicherten, der Aufgrund der Erhöhung gekündigt hat.
Wenn man aufgrund einer Erhöhung kündigt zeigt man sich doch ausdrücklich nicht einverstanden mit dieser einseitigen Vertragsveränderung. Aus diesem Umstand ergeht für mich eindeutig, dass die Krankenkasse kein Recht dazu hat, den erhöhten Beitrag innerhalb der Kündigungsfrist anzuwenden.
Hierzu hätte ich gern eine mal eine fachliche Meinung.
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Mitch, Montag, 10.05.2004, 14:28 (vor 7501 Tagen) @ Daniel
Hallo,
Du sprichst hier von einer ""einseitigen Vertragsveränderung"". Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche im Rahmen der Exekutive die Aufgaben des Staates vertreten. Eine Wahl einer Krankenkasse (Mitgliedsantrag) ist auch kein Vertrag wie im sonst bekannten Sinne, sondern nur eine Wahlerklärung. Auch Leistungsänderungen wären ""einseitige Vertragsveränderungen"", welche unweigerlich nicht jedem Mitglied passen könnten (speziell bei Leistungskürzungen).
Es gibt außerdem für die Krankenkassen keine gesetzlich verankerte Frist, wie kurzfristig eine Beitragserhöhung beschlossen werden darf. Lediglich das BVA muss vor der Erhöhung der Erhöhung noch zustimmen.
Über die Erhöhung muss eine Krankenkasse die Mitglieder informieren, sie ist aber nicht verpflichtet, jedem Mitglied einen Brief hierüber zuzusenden (Verwaltungskosten!), sondern eine Veröffentlichung in den Mitgliederzeitschriften wird statt dessen meist verwendet. Die Mitgliederzeitschrift ist das offizielle Organ der jeweiligen Krankenkasse, um Leistungsänderungen, Service, Beitragssatzänderungen, und was sonst noch für die Mitglieder wichtig ist, mitzuteilen.
Schöne Grüsse
Mitch.
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Lars , Montag, 10.05.2004, 14:52 (vor 7501 Tagen) @ Mitch
nur, leider ist es so, dass die mitgleiderzeitungen nur alle zwei monate herauskommen und dann die wirklich wichtigen infos im schlechtesten fall viel zu spät den versicherten erreichen. hier muss dringend im verbraucheministerium nachgebessert werden. auch die anderen möglichkeiten der bekanntgabe (siehe satzung der jeweiligen bkk) z.b. in den geschäftsstellen ist für die versicherten nur mit spott und hohn zu ertragen und völlig nutzlos. es muss wie in der freien wirtschaft zugehen. erst dann haben wir einen liberalen markt im bereich der gesetzlichen krankenversicherung. ich werde die gkv wechseln und habe im widerspruch bereits die differenz taunus ./. neue versicherung als schadensersatz angekündigt. für die zeit bis zur wirksamkeit der kündigung habe ich auch leider keine idee, oder der höhere oder iedrigere beitrag gilt. am ende wohl der höhere...
Lars
Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum?
Mitch, Montag, 10.05.2004, 15:24 (vor 7501 Tagen) @ Daniel
Hallo,
Du sprichst hier von einer ""einseitigen Vertragsveränderung"". Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche im Rahmen der Exekutive die Aufgaben des Staates vertreten. Eine Wahl einer Krankenkasse (Mitgliedsantrag) ist auch kein Vertrag wie im sonst bekannten Sinne, sondern nur eine Wahlerklärung. Auch Leistungsänderungen wären ""einseitige Vertragsveränderungen"", welche unweigerlich nicht jedem Mitglied passen könnten (speziell bei Leistungskürzungen).
Es gibt außerdem für die Krankenkassen keine gesetzlich verankerte Frist, wie kurzfristig eine Beitragserhöhung beschlossen werden darf. Lediglich das BVA muss vor der Erhöhung der Erhöhung noch zustimmen.
Über die Erhöhung muss eine Krankenkasse die Mitglieder informieren, sie ist aber nicht verpflichtet, jedem Mitglied einen Brief hierüber zuzusenden (Verwaltungskosten!), sondern eine Veröffentlichung in den Mitgliederzeitschriften wird statt dessen meist verwendet. Die Mitgliederzeitschrift ist das offizielle Organ der jeweiligen Krankenkasse, um Leistungsänderungen, Service, Beitragssatzänderungen, und was sonst noch für die Mitglieder wichtig ist, mitzuteilen.
Schöne Grüsse
Mitch.