Re: Kündigungsschreiben schon vor Ablauf der 18 Monate (Krankenkassenrecht)

Ulrich, Montag, 24.05.2004, 22:32 (vor 7487 Tagen) @ Marco

Hallo Marko,

Du kannst natürlich schon vorher das Kündigungsschreiben einreichen. Du bist für 18 Monate an Deine Kasse gebunden und kannst ab dem 19. Monat in einer neuen Kasse Mitglied werden.
WICHTIG: Wenn Du wechseln willst, beachte die 2-monatige Kündigungsfrist. Bei Kündigung im Mai kannst Du frühestens zum 1. August in Deiner neuen Kasse Mitglied werden.
Bei Kündigung im 17. Monat wechselst Du frühestens zum 20. Monat wechseln.

(Das war hier schon mal irgendwo Thema im Forum, ich habe den alten Bericht nur nicht gefunden...)

Gruß, Uli


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