Kündigungsschreiben schon vor Ablauf der 18 Monate (Krankenkassenrecht)

Marco @, Montag, 24.05.2004, 22:02 (vor 7487 Tagen)

Hallo

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Kündigung meiner alten Krankenkasse!
Kann ich die Kündigung schon im 17.Monat an die Kasse schicken?
Denn die Kündigung wird dann erst 2 Monate später gültig und das wären dann 19 Monate oder muß ich die 18 Monate erst abwarten, bevor ich überhaupt die Kündigung an meine Kasse schicken darf?

MfG
Marco

Re: Kündigungsschreiben schon vor Ablauf der 18 Monate

Ulrich, Montag, 24.05.2004, 22:32 (vor 7487 Tagen) @ Marco

Hallo Marko,

Du kannst natürlich schon vorher das Kündigungsschreiben einreichen. Du bist für 18 Monate an Deine Kasse gebunden und kannst ab dem 19. Monat in einer neuen Kasse Mitglied werden.
WICHTIG: Wenn Du wechseln willst, beachte die 2-monatige Kündigungsfrist. Bei Kündigung im Mai kannst Du frühestens zum 1. August in Deiner neuen Kasse Mitglied werden.
Bei Kündigung im 17. Monat wechselst Du frühestens zum 20. Monat wechseln.

(Das war hier schon mal irgendwo Thema im Forum, ich habe den alten Bericht nur nicht gefunden...)

Gruß, Uli

Re: Kündigungsschreiben schon vor Ablauf der 18 Monate

dr.wssk, Dienstag, 25.05.2004, 08:50 (vor 7487 Tagen) @ Ulrich

Ich habe im 16. Monat (April) zum Ende des 18. Monats (Juni) gekündigt.
Wurde von der BKK Taunus anstandslos akzeptiert. Bin ab 1.7. bei der AOK Sachsen für 12,9% dabei.
be.

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