Familienversicherung und eigene Einnahmen! (Krankenkassenrecht)
Der Ehepartner wird zum 01.04.04 in die Familienversicherung aufgenommen. Er hat eventuell eigene Einnahmen aus einer geringen selbständigen Tätigkeit.
Darf die Versicherung den Gewinn aus der eigenen Tätigkeit nur ab dem 01.04. bei der Berechtigung zur Familienversicherung betrachten oder den Gewinn des Gesamtjahres 2004?