Re: Familienversicherung: Schlichtungsstelle? (Krankenkassenrecht)
Ich kenne diese Regelung auch so, die Krankenkassen beurteilen anhand der Einkommenssteuerbescheide immer den Zeitraum eines Kalenderjahres.
Stellt die Krankenkasse fest, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht gegeben sind, kann diese Entscheidung nicht von Dritten (z. B. Sozialhilfeträger) angefochten werden. Entscheidungen über die Versicherteneigenschaft sind nach Auffassung des Bundessozialgerichts Statusentscheidungen, die nur gegenüber den am Versicherungsverhältnis Beteiligten ergehen, für Dritte Tatbestandswirkung haben und von diesen nicht angefochten werden können.
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- Familienversicherung: Schlichtungsstelle? -
Gast,
01.06.2004, 14:20
- Re: Familienversicherung: Schlichtungsstelle? - Tobi, 01.06.2004, 16:16