Familienversicherung: Schlichtungsstelle? (Krankenkassenrecht)
Gibt es eine Schlichtungsstelle oder Informationsstelle für die gesetzliche Krankenversicherung?
Problem:
Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners während des Jahres, z.B. zum 1.4.
Die Versicherung behauptet, eigene freiberufliche Einkünfte sind für das Gesamtjahr zu berücksichtigen (4.140 Euro Gewinn) und nicht ab 1.4.
Hat die Versicherung recht?
Welche Stelle kann eine neutrale Antwort geben?
Re: Familienversicherung: Schlichtungsstelle?
Ich kenne diese Regelung auch so, die Krankenkassen beurteilen anhand der Einkommenssteuerbescheide immer den Zeitraum eines Kalenderjahres.
Stellt die Krankenkasse fest, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht gegeben sind, kann diese Entscheidung nicht von Dritten (z. B. Sozialhilfeträger) angefochten werden. Entscheidungen über die Versicherteneigenschaft sind nach Auffassung des Bundessozialgerichts Statusentscheidungen, die nur gegenüber den am Versicherungsverhältnis Beteiligten ergehen, für Dritte Tatbestandswirkung haben und von diesen nicht angefochten werden können.