Familienversicherung: Schlichtungsstelle? (Krankenkassenrecht)
Gibt es eine Schlichtungsstelle oder Informationsstelle für die gesetzliche Krankenversicherung?
Problem:
Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners während des Jahres, z.B. zum 1.4.
Die Versicherung behauptet, eigene freiberufliche Einkünfte sind für das Gesamtjahr zu berücksichtigen (4.140 Euro Gewinn) und nicht ab 1.4.
Hat die Versicherung recht?
Welche Stelle kann eine neutrale Antwort geben?