KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

Gast, (vor 7822 Tagen)

Freiberufler ist privat krankenversichert.

Er nimmt zusätzlich einen Job mit 500 Euro pro Monat an.

Kann er auf die private Krankenversicherung verzichten?
Was ist zu beachten?

Schönen Dank für Antworten!

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

El, (vor 7822 Tagen) @ Gast

Nein, kann er nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt (Einkommen, Arbeitszeit) bei der freiberuflichen Tätigkeit liegt.

Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dieser 500-Euro-Beschäftigung scheidet deswegen aus. (§ 5 Abs. 5 SGB V)

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

Gast, (vor 7821 Tagen) @ El

Zitat:
""Ich gehe mal davon aus, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt (Einkommen, Arbeitszeit) bei der freiberuflichen Tätigkeit liegt.""

Nein:

Allerdings sind dieses Jahr noch hohe Einkünfte, die durch Leistungen, die im letzten Jahr (in 2003) erbracht wurden entstanden.

Aktuell (in 2004) sind keine wesentlichen Gewinne aus der freiberuflichen Tätigkeit zu erwarten, eventuell sogar ein Verlust.


Der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt beim 500-Euro Job.

Gibt es hier objektive Kriterien (Einkommensgrenzen)?

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

Daniel @, (vor 7821 Tagen) @ Gast

Wenn die Tätigkeit des Freiberuflers als ""geringfügig selbständig"" einzustufen ist (EInkommen monatlich unter
325,00 EUR), dann ist die Beschäftigung mit 500 EUR
vorrangig und es tritt Versicherungspflicht ein.

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

Gast, (vor 7821 Tagen) @ Daniel

Im Prinzip kann der Gewinn sogar ""Negativ"" gehalten werden, falls auf freiberufliche Aktivitäten verzichtet wird.

Das Problem ist nur, dass in 2003 Leistungen erbracht wurden, die erst in 2004 bezahlt wurden.

Damit entsteht in 2004 ein Gewinn, der über den 325 Euro monatlich liegt. Würden die Leistungen aus 2003 nicht berücksichtigt, wäre die 325 Euro Grenze kein Problem.

Kann man verlangen, dass diese Erträge nicht berücksichtigt werden?

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

Sora, (vor 7821 Tagen) @ Gast

Sucht da jemand eine Hintertür in die Gesetzliche, weil die Private zu teuer geworden ist ?!

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

El, (vor 7821 Tagen) @ Gast

Vorab sind noch einige andere Sachen wichtig:

Wie alt ist der Betreffende?
Ab 55 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nicht mehr möglich.

Hat der Betreffende Arbeitnehmer beschäftigt?
Von einer hauptberuflichen Tätigkeit immer auszugehen, wenn mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird, d. h. in diesem Fall ebenfalls keine KV- und PV-Pflicht.

Dann die Frage, wo der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt:
Bei Arbeitnehmern, die mind. 18 Stunden in der Woche arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2.415 Euro : 2 = 1.207,50 Euro) beträgt, besteht die widerlegbare Vermutung, dass für eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt (das Arbeitsentgelt beträgt hier lediglich 500 Euro).

Wird die Beschäftigung an weniger als 18 Stunden ausgeübt und/oder beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, wird vermutet, daß die selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und infolgedessen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nicht gegeben ist.

Diese Vermutung gilt als widerlegt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt das monatliche Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 15 SGB IV (Arbeitseinkommen) übersteigt.

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

Gast, (vor 7821 Tagen) @ El

Nähere Angaben:

- Jünger als 55

- wesentliche Einnahmen aus selbständige Tätigkeit in 2004 nur für Leistungen, die in 2003 erbrachten wurden

- freiberufliche Leistungen in 2004 unter 300 Euro pro Monat, also kaum kostendeckend (wenn man die Erträge für Leistungen aus 2003 nicht berücksichtigt).

Danke

Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job

El, (vor 7821 Tagen) @ Gast

Und wie siehts mit Beschäftigten aus?
Wie gesagt, wenn derjenige auch nur einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, ist KV-Pflicht ausgeschlossen.

Letztendlich entscheidet dann diese Krankenkasse über die Krankenversicherungspflicht, bei der die Anmeldung als Arbeitnehmer eingereicht wird. Die muß sich ein Bild machen, ob die selbständige Tätigkeit oder die Beschäftigung überwiegt (Steuerbescheid, Gewinnermittlung, Arbeitszeiten etc.).
Mit dieser Regelung soll einfach verhindert werden, dass hauptberuflich Selbständige durch Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschäftigung den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erlangen.

Dass nun die Einkünfte in 2004 aus Leistungen in 2003 stammen spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Fakt ist, dass die Einkünfte 2004 zufliessen. Ist letztlich immer so, dass Einkünfte mit zeitlicher Verzögerung gezahlt werden.

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