Re: Familienversicherung und Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)

Finder, Sonntag, 06.06.2004, 09:37 (vor 7474 Tagen) @ Gast

Der Sparerfreibetrag kommt hier nicht in Betracht. Es zählen die tatsächlichen Zinserträge.

Bei den Verlusten aus Beteiligungen bin ich mir nicht sicher. Sicher ist aber, dass positive oder negative Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten nicht miteinander ausgeglichen werden können. (z. B. gerinfügige selbst. Tätigkeit mit -1000 Euro und Zinseinnahmen von +1000 Euro bleiben zusammen +1000 Einnahmen).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum