Eigenes Einkommen bei Familienversicherug (Krankenkassenrecht)

Gast, Montag, 07.06.2004, 06:36 (vor 7474 Tagen)

1) Wie kann man das Einkommen ""verringern"" um in der Familienversicherung des Ehepartners bleiben zu können (verletzte Grenze 345,-- Euro pro Monat)

Vorhande Einnahmen:
Kapitalerträge
durch ""freiberufliche"" Tätigkeit

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2) Verringern Beteiligungen mit hoher Abschreibung des Einkommen?

Re: Eigenes Einkommen bei Familienversicherug

Daniel @, Montag, 07.06.2004, 07:36 (vor 7474 Tagen) @ Gast

Die Kapitalerträge auf Ehepartner und sich selbst gemeinsam aufteilen und schon liegt man unter der Grenze.

Re: Eigenes Einkommen bei Familienversicherug

vergyl@gmx.de @, Freitag, 29.10.2004, 14:49 (vor 7330 Tagen) @ Gast

Meine Ehefrau ist in meiner Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Durch Honorartätigkeiten verdient sie durchschnittlich 600 Euro im Monat. Ist es legal durch beispielsweise die Abschreibung eines Neuwagens oder Arbeitszimmer den Betrag soweit zu reduzieren, dass die 345 Euro Grenze nicht überschritten wird?

Re: Eigenes Einkommen bei Familienversicherug

Claudia @, Montag, 11.12.2006, 20:18 (vor 6557 Tagen) @ vergyl@gmx.de

Hallo,

ich stieß bezüglich der Familienversicherung auf den Zusatz, dass diese ausgeschlossen sei bei Selbständigkeit. Nun ist eine Honorartätigkeit doch "selbständig"?
Ich verdiene weniger als 345 Euro als Honorarkraft.
Darf ich nun über meinen Mann familienversichert sein, oder nicht?

Lg,

Claudia

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