Fragen zu Kosten bei Klage (Krankenkassenrecht)

Phillip @, Sonntag, 13.06.2004, 19:45 (vor 7467 Tagen)

Hallo,

nochmal etwas konstruktives zu den Kosten:

Ich habe auch vor beim Sozialgericht zu klagen, jedoch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Jetzt habe ich gelesen, dass ich evtl. die Anwaltskosten der BKK tragen müßte, falls ich meine Klage verliere.

Daher also zwei Fragen, werden die Anwaltskosten dann auf alle Kläger verteilt????? Was kommen dann für Kosten auf mich zu????

Was passiert, wenn ich nicht klage und das Sozialgericht gibt den Klägern trotzdem recht, bekomme ich dann auch Geld zurück????

Vielleicht kann mir ja irgendjemand meine Fragen beantworten, dann bin ich bei der Klage gerne dabei !!!!!!

Gruß aus Siegen ---> also Sozialgericht Siegen :->

Phillip


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