Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum? (Krankenkassenrecht)
Hi,
ich habe am 26.05. mittels Einwurfeinschreiben bei der BKK Taunus von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.
Nach meiner Rechnung sollte ich alse zum 30.08.2004 ""frei"" sein. Auf meiner Kündigungsbestätigung werde ich aber erst zum 30.09.2004 ""frei gegeben""?!
Angeblich wäre der Brief erst am 01.06. eingegangen ...
Welches Datum zählt also für die Kündigung? Poststempel oder Eingangsstempel ???
Wie kann ich mich wehren?
-Vielen Dank.
MfG MM2
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
Sora, Dienstag, 15.06.2004, 11:10 (vor 7466 Tagen) @ MAD-MAX-II
Der Eingang bei der KK zählt!
Wenn deine Kündigung dort am 01.06.2004 eingegangen ist, muss jedoch trotzdem der 31.08.2004 als Ende bestätigt werden (Kündigungsmonat + 2 volle Monate)
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
Daniel , Dienstag, 15.06.2004, 11:32 (vor 7466 Tagen) @ Sora
Sora hat Recht.
Demnächst besser per Fax
Holger, Dienstag, 15.06.2004, 11:40 (vor 7466 Tagen) @ Daniel
Ein Fax für 9cent wäre billiger und effektiver gewesen!
Bislang gab es (bei mir) auch keine Probleme
mit der Anerkennung der Schreiben per Fax.
Danke!
MAD-MAX-II , Dienstag, 15.06.2004, 11:45 (vor 7466 Tagen) @ Holger
Hmm, das mit Fax klingt gut ... werde ich mir für das nächste Mal merken! :)
Die Sache mit dem Eingangsdatum bei der KK ist aber schon etwas willkürlich, m.E. Wenn da Post am letzten Tag kommt, dann machen die den Stempel vom ersten des Folgemonats drauf und kassieren einen Monat länger Beiträge! :(
Also danke nochmal ... das mit dem 31.08. werde ich nochmal ansprechen!
MfG
MM2
Re: Danke!
Sora, Dienstag, 15.06.2004, 12:01 (vor 7466 Tagen) @ MAD-MAX-II
Kann aber schon stimmen mit der Post. An dem Wochenende war Pfingsten!
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
MAD-MAX-II , Dienstag, 15.06.2004, 13:52 (vor 7466 Tagen) @ Sora
Hmm, bei Stiftung-Warentest habe ich gerade gelesen, dass die Kündigung bei der TBKK bis zum 31.05. sein muss, sonst zieht das Sonderkündigungsrecht nicht mehr ...
stimmt das?
Im April wurden ja anscheinend die Beiträge erhöht und dann habe ich doch eigentlich 3 Monate Zeit (also bis Juni) mit der Sonderkündigung, oder?!
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
Sora, Dienstag, 15.06.2004, 15:32 (vor 7466 Tagen) @ MAD-MAX-II
Nein, das Sonderkündigungsrecht gilt nur 2 Monate nach Anhebung des Beitragssatzes. Hier also 01.04-31.05.
Wenn du aber doch sowieso nur bis zum 30.09.04 Bindungsfrist hast, verlierst du doch eh nur einen Monat. Das Sonderkündigungsrecht dagegen musst du dir erst juristisch erstreiten.
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
MAD-MAX-II , Dienstag, 15.06.2004, 15:57 (vor 7466 Tagen) @ Sora
Super, wieder alles verpennt.
Naja ... selbst schuld! :(
Trotzdem vielen Dank ...
dann werde ich wohl noch bis 30.09. Mitglied sein und die hohen Beiträge zahlen.
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
Hergenreider Theodor , Mittwoch, 08.03.2006, 17:53 (vor 6835 Tagen) @ Sora
Ich habe meine Versicherung per e-mail am 28.02.2006 um 17:59 zum 30.04.2006 gekündigt. Um 18:00 habe ich eine E-mail Bestätigung bekommen. Nach einigen Tagen habe ich aber die Bestätigung zur Kündigung zum 31.05.2006 bekommen. Eine Korrektur zu meiner späteren Nachfrage wurde mir abgelhnt mit dem Grund, dass meine e-mail wurde am 01.03.2006 erst gelesen.
Wie so? Eingang ist doch am 28.02 gewesen, die KK kann meine mail erst in 2 Wochen anschauen.
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
MAD-MAX-II , Donnerstag, 09.03.2006, 09:58 (vor 6834 Tagen) @ Hergenreider Theodor
Hi,
eine EMail-Kündigung ist rechtlich eigentlich eh nicht haltbar. Von daher kannst Dich eigentlich glücklich schätzen, dass sie überhaupt akzeptiert wurde.
War es eine Bestätigungsmail, dass Deine EMail angekommen oder gelesen wurde. Zudem muss damit gerechnet werden, dass um 18:00 Uhr die Krankenkasse nicht mehr besetzt ist. Somit hast da wohl keine grosse Handhabe gegen. Akzeptieren und das nächste mal besser machen!
Mein Tipp: Faxen. Dann kann man das Protokoll aufheben und somit hat man das Empfangsdatum protokolliert.
Re: Kündigung
Kristina , Mittwoch, 16.06.2004, 14:38 (vor 7465 Tagen) @ MAD-MAX-II
Hallo!
Auch ich habe bei der Taunus BKK von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Meine Kündigung habe ich per Fax am 24.05. versendet. Allerdings habe ich nicht das Glück, „frei gelassen“ zu werden. Mir haben die nämlich ein Schreiben zurückgeschickt, dass das Sonderkündigungsrecht nicht anzuwenden ist. Die Kündigungsfrist würde 18 Monate betragen. Allerdings zählen die nicht seit dem Eintritt sondern seit dem 01.04.2004. Unverschämt… Wie sind Sie an eine Kündigungsbestätigung mit ""Freilassung"" gekommen? Die können das doch nicht unterschiedlich beantworten.
Kristina
Re: Kündigung
HaPe, Mittwoch, 16.06.2004, 17:02 (vor 7465 Tagen) @ Kristina
Hallo Kristina,
die Auskunft der Taunus ist hier völlig falsch: Die 18 Monate Bindungsfrist zählen ab Deinem Eintritt in die ""alte"" Taunus-BKK oder einer ihrer Vorgängerkassen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
Gruß, HaPe
Re: Kündigung
MAD-MAX-II , Mittwoch, 16.06.2004, 18:56 (vor 7465 Tagen) @ Kristina
Hmm,... ich habe einfach gekündigt. Dann kam dieses Schreiben.
Keine Ahnung, warum ich schon für 2004 kündigen konnte.
Hoffentlich kommt da keine böse Überraschung, wenn ich in die neue Eintrete ...
Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum?
Holger_WI, Dienstag, 20.07.2004, 12:11 (vor 7431 Tagen) @ MAD-MAX-II
Vielleicht solltest du noch mal nachhaken:
Entscheidend ist zwar der Eingang bei der TaunusBKK, aber der war selbst am 01.06.2004 noch fristgerecht:
Die Kündigungsfrist lief bis einschließlich 01.06.2004, da der 31.05.2004 - der eigentliche Ablauf des auf Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats - gesetzlicher Feiertag (Pfingstmontag) war (vgl. § 26 Abs. 3 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch, Verwaltungsverfahren - SGB X).
Vielleicht kannst du ja noch was retten...