Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)
Wer kann helfen ?
Kann zur Ermittlung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung der komplette Sparerfreibetrag abgezogen werden, wie es z. B. mit der Werbungskostenpauschale möglich ist, oder nur bis zur Höhe der tatsächlich erzielten Zinseinkünfte ?
Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag
Das kann man so pauschal nicht sagen. Meines Wissens wird vom Einkommenssteuerbescheid immer der Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde gelegt.
Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag
Hallo,
laut einem Urteil des BSG aus 2003 kann man zur Ermittlung des Gesamteinkommens den Sparerfreibetrag abziehen.
Wer also Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags hat kommt auf 0,- Gesamteinkommen und könnte theoretisch sogar noch einen 400,- Euro-Job annehmen.
Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass dieses Urteil nicht mehr rechtskräftig wäre.
Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag
2.1.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die mit dieser Einkunftsart verbundenen Werbungskosten
nach §§ 9 und 9a EStG sowie entsprechend dem BSG-Urteil vom 22.05.2003
- B 12 KR 13/02 R -, USK 2003-8, der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG einkommensmindernd
in Abzug zu bringen.