Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)
Wer kann helfen ?
Kann zur Ermittlung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung der komplette Sparerfreibetrag abgezogen werden, wie es z. B. mit der Werbungskostenpauschale möglich ist, oder nur bis zur Höhe der tatsächlich erzielten Zinseinkünfte ?