LSG-Urteil, Sparerfreibetrag wird bei Kapitalvermögen angerechnet! (Krankenkassenrecht)
Der gesamte Text ist leider zu lang (> 10000 Zeichen) - auf jeden Fall ist durch u.g. Urteil die Anrechnung des Sparerfreibetrages möglich...
Anspruch auf Feststellung einer Aufnahme in eine Familienversicherung des versicherten Ehepartners - Gesamteinkommen - Berücksichtigung des Sparerfreibetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Gericht: LSG Hessen
Datum: 28.02.2002
Aktenzeichen: L 14 KR 406/98
Rechtsgrundlagen: § 16 SGB IV
Tatbestand
Der Kläger begehrt für den zurückliegenden Zeitraum vom 1. Dezember 1996 bis zum 31. August 1998 die Feststellung, dass er von der Beklagten in die Familienversicherung hätte aufgenommen werden müssen.
Die Ehefrau des Klägers ist in dem streitigen Zeitraum als freiwilliges Mitglied bei der Beklagten versichert gewesen. Im Dezember 1996 beantragte der Kläger die Aufnahme als Familienversicherter und machte unter Vorlage des Einkommenssteuerbescheides für das Jahr 1995 geltend, dass er nur über Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 11.112,00 DM verfüge. Nach Abzug der Werbungskosten (1.856,00 DM) und des Sparerfreibetrages (9.256,00 DM) ergebe sich steuerlich rechtlich ein Einkommen von Null. Hilfsweise beantragte der Kläger die Aufnahme als freiwilliges Mitglied in der Gruppe N (Nichtversicherungspflichtige) Klasse 751.
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