Re: Zum Widerspruch gegen Rehaablehnung der BFA durch KK gezwungen??? (Krankenkassenrecht)
Die Kasse kann nicht zum Widerspruch zwingen. Nach § 51 SGB V kann die Kasse lediglich auffordern einen Reha-Antrag zu stellen, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Weitergehende Rechte lassen sich auch nicht aus den §§ 60ff SGB I zum Thema Mitwirkungspflichten herleiten, da der § 51 SGB V als Spezialvorschrift hier vorrangig wäre.
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- Zum Widerspruch gegen Rehaablehnung der BFA durch KK gezwungen??? -
Jonny be Good,
02.07.2004, 19:11
- Re: Zum Widerspruch gegen Rehaablehnung der BFA durch KK gezwungen??? -
Martin,
04.07.2004, 20:27
- geht doch! - Trabbifahrer, 19.07.2004, 07:58
- Re: Zum Widerspruch gegen Rehaablehnung der BFA durch KK gezwungen??? -
Martin,
04.07.2004, 20:27