Die KK kann dein "Gestaltungsrecht" einschränken, d.h. du darfst den Rehaantrag nicht zurückziehen und mußt nun Widerspruch einlegen bzw. einen Antrag auf EU Rente stellen.
Falls du dies nicht machst unterstellt Dir die KK "fehlende Mitwirkung" und stellt Dein Krankengeld ein. Anwalt hat da keinen Zweck.
Wobei der Widerspruch auch nicht schlimm ist, er kann ja nur abgelehnt werden......
Allerdings wird es jetzt kompliziert: Die Information zum "Einschränken des Gestaltungsrechtes" muß Dir die Krankenkasse schriftlich senden, dies ist ein separater Verwaltungsakt. Und gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen (mit Rechtsbehelfbeleherung auf dem Schreiben innerhalb von vier Wochen, ohne Rechtsbehelfbelehrung innerhalb eines Jahres). Wenn du dieses Widerspruchsverfahren jedoch verlierst ist es für den Widerspruch gegen das Rehaverfahren zu spät, weil verfristet.