Zum Widerspruch gegen Rehaablehnung der BFA durch KK gezwungen??? (Krankenkassenrecht)

Jonny be Good @, Freitag, 02.07.2004, 19:11 (vor 7448 Tagen)

Hallo,

Bin seit mehreren Monaten krankgeschrieben. Habe bei der BFA einen Antrag auf Reha gestellt, der wurde abgelehnt. Mein Arzt sieht auch keinen Sinn in einer Reha. Nun versucht meine KK mich zum Einspruch gegen die Ablehnung zu zwingen.

Kann die KK das? Sollte ich besser zum Anwalt gehen ?


Gruß Jonny

Re: Zum Widerspruch gegen Rehaablehnung der BFA durch KK gezwungen???

Martin, Sonntag, 04.07.2004, 20:27 (vor 7446 Tagen) @ Jonny be Good

Die Kasse kann nicht zum Widerspruch zwingen. Nach § 51 SGB V kann die Kasse lediglich auffordern einen Reha-Antrag zu stellen, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Weitergehende Rechte lassen sich auch nicht aus den §§ 60ff SGB I zum Thema Mitwirkungspflichten herleiten, da der § 51 SGB V als Spezialvorschrift hier vorrangig wäre.

geht doch!

Trabbifahrer, Montag, 19.07.2004, 07:58 (vor 7432 Tagen) @ Martin

Die KK kann dein "Gestaltungsrecht" einschränken, d.h. du darfst den Rehaantrag nicht zurückziehen und mußt nun Widerspruch einlegen bzw. einen Antrag auf EU Rente stellen.

Falls du dies nicht machst unterstellt Dir die KK "fehlende Mitwirkung" und stellt Dein Krankengeld ein. Anwalt hat da keinen Zweck.

Wobei der Widerspruch auch nicht schlimm ist, er kann ja nur abgelehnt werden......


Allerdings wird es jetzt kompliziert: Die Information zum "Einschränken des Gestaltungsrechtes" muß Dir die Krankenkasse schriftlich senden, dies ist ein separater Verwaltungsakt. Und gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen (mit Rechtsbehelfbeleherung auf dem Schreiben innerhalb von vier Wochen, ohne Rechtsbehelfbelehrung innerhalb eines Jahres). Wenn du dieses Widerspruchsverfahren jedoch verlierst ist es für den Widerspruch gegen das Rehaverfahren zu spät, weil verfristet.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum