Familienvericherung und Zuverdienst (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin bei meinem Mann Familienversichert und derzeit im Erziehungsurlaub. Ich habe aber keinen eigenen Arbeitsvetrag.
Nun möchte ich mit einem online shop etwas nebenbei verdienen. Wie hoch darf der monatliche Zuverdienst sein? Wir da der Umsatz gerechnet oder nur der Gewinn, den ich aus Verkäufen erziele?
Oder wäre es besser, wenn mein Mann den Gewerbeschein beantragt und ich bei ihm als Angestellte arbeite?
danke und viele Grüsse
Windy