Versicherungsverlauf (Krankenkassenrecht)

bosselt, Mittwoch, 07.07.2004, 13:47 (vor 7444 Tagen)

Hallo, Ihr Kassenhopper (zu denen ich mich auch zähle)!

Die BfA Erfurt verlangt bei Beantragung der Rente, dass man alle Krankenkassen seit 1992 mit Name und Adresse sowie Mitgliedszeitraum angibt. (Müssten die eigentlich am besten wissen, aber wenn es der Antragsteller macht, haben sie weniger Arbeit!)

Also alles schön aufschreiben, vor allem bei Fusionen, Namens- oder Adressenänderungen!!

Viele Grüße

Bosselt

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