Re: Was passiert mit der KK-Mitgliedschaft bei Schwangerschaft (Krankenkassenrecht)

jammi, Mittwoch, 07.07.2004, 16:52 (vor 7443 Tagen) @ Heiko

Hallo Heiko,

Während der Schutzfrist für Deine Frau (6 Wochen vor entbindung,Entbindungstag und 8 Wochen nach Entbindung)
erhält Sie Mutterschaftsgevon der Krankenkasse. Hierzu muß Sie nur frühstens 7 Wochen vor der vorraussichtlichen entbindung eine Bescheinigung über den Entbindungstermin bei der Taunus abgeben. Sie bleibt in dieser Zeit weiterhin in der taunus verischert.
Danach nehme ich an gehts Sie dann in den Erziehungsurlaub.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleibt, ist Sie für die gesamte Zeit beitragsfreies Mitglied in der Krankenkasse
(max ca 3 Jahre). Wenn die Beschäftigung beendet wird, müßte Sie allerdings zu Dir in die Familienversicherung.

Jammi


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