Kündigung per Fax oder muß das Schreiben im Orginal vorliegen? (Krankenkassenrecht)

Ragazzo, Freitag, 23.07.2004, 13:47 (vor 7428 Tagen)

Hi,

ich wollte mal wissen, ob die BKK"n (neue BKK) eine Kündigung per Fax akzeptieren oder ob das Kündigungsschreiben immer im orginal vorliegen muß?

Hat eine Kündigung per Fax auch vor Gericht bestand?

Danke schonmal für eure Antworten :-)

Re: Kündigung per Fax oder muß das Schreiben im Orginal vorliegen?

Tobi @, Dienstag, 27.07.2004, 10:48 (vor 7424 Tagen) @ Ragazzo

Ja, Kündigungen sind auch per Fax zu akzeptieren - nur nicht per E-Mail...

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