Kündigung per Fax oder muß das Schreiben im Orginal vorliegen? (Krankenkassenrecht)
Hi,
ich wollte mal wissen, ob die BKK"n (neue BKK) eine Kündigung per Fax akzeptieren oder ob das Kündigungsschreiben immer im orginal vorliegen muß?
Hat eine Kündigung per Fax auch vor Gericht bestand?
Danke schonmal für eure Antworten
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- Kündigung per Fax oder muß das Schreiben im Orginal vorliegen? -
Ragazzo,
23.07.2004, 13:47
- Re: Kündigung per Fax oder muß das Schreiben im Orginal vorliegen? - Tobi, 27.07.2004, 10:48