studentenversicherung rückwirkend ?? (Krankenkassenrecht)

adriana, Dienstag, 10.08.2004, 14:05 (vor 7410 Tagen)

Hallihallo, ich habe eine frage bzgl. der studentenversicherung. ich bin noch nicht 25 und war bis jetzt familienversichert. seit april habe ich jedoch eine beschäftigung, die über 400 euro liegt. jetzt habe ich vor ein paar tagen ein schreiben bekommen, in der steht, daß ich mich als student selbst versichern muss ab april. d.h. ich muss den ausstehenden betrag noch nachzahlen, obwohl ich deren brief erst vor ein paar tagen bekommen habe. kann man da was gegen tun ??

für schnelle antworten wäre ich sehr dankbar
grüße
adriana

leider ja - studentenversicherung rückwirkend ??

Trabbifahrer, Mittwoch, 11.08.2004, 08:31 (vor 7409 Tagen) @ adriana

Da du die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreitest, fällt dieser Anspruch rückwirkend weg.

Du hättest (zugegeben, dies weiß kaum einer) Deiner Krankenkasse sofort mitteilen müssen, dass du über diesen Einkommensgrenzen liegts (steht irgendwo im Kleingedruckten).

Wennn du die Beiträge zur KV der Studenten nicht nachzahlst, führt dies zur Zwangsexmatrikulation.

Re: leider ja - studentenversicherung rückwirkend ??

adriana, Mittwoch, 11.08.2004, 11:01 (vor 7409 Tagen) @ Trabbifahrer

daß ich mich als studi versichern muss ist mir klar, aber gibt es da keine möglichkeit diesen betrag von den vorigen monaten nicht nachzuzahlen ? weil die mir den brief ja jetzt erst geschickt haben...
adriana

Re: leider ja - studentenversicherung rückwirkend ??

Tobi @, Mittwoch, 11.08.2004, 12:23 (vor 7409 Tagen) @ adriana

Ne, da gibt es keine Möglichkeit. Die Krankenkasse kann ja auch nichts dafür, dass sie nicht rechtzeitig von der Beschäftigung informiert.

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