faktisch 3monatige Sonderkündigungsfrist ? (Krankenkassenrecht)

ThebigMic @, Mittwoch, 08.09.2004, 18:02 (vor 7380 Tagen)

Es klingt auch hier im Forum an, was mir meine BKK VDN jetzt weissmachen will (ich ahnte es schon ! aber wo gibt"s sowas sonst ?):
Wird zum 1. eines Monats der Betragssatz erhöht, beginnt auch erst zu diesem Zeitpunkt das (Sonder-)Recht auf Kündigung ? d.h.: der beste Fall ist, dass man mind. 3 Monate den erhöhten Beitrag zahlt ? Ist das wirklich so ?
Ich kann in §175 SGB V nur eine Begrenzung der Möglichkeit zur Sonderkündigung bis zum Ablauf des folgenden Monats lesen, also spätenstens, nicht: frühenstens!

Mic

die Schwierigkeit im Deteil

Trabbifahrer, Donnerstag, 09.09.2004, 07:43 (vor 7380 Tagen) @ ThebigMic

der Absatz geht los mit "Erhöht eine Krankenkasse" und nicht mit "Beschließt eine Krankenkasse zu erhöhen".

Daher beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Erhöhungsdatum zu laufen.

Allerdings kann man das Kündigungsschreiben auch schon vor dem tatsächlichen Erhöhungsdatum versenden, nämlich genau dann, wenn die Satzungsänderung beschlossen und von der Aufsichtsbehörde bewilligt wurde.

Re: die Schwierigkeit im Deteil

MictheBig @, Dienstag, 21.09.2004, 16:59 (vor 7367 Tagen) @ Trabbifahrer

Nun ja - so wie wir hier scheinen aber auch die Kassen selbst nicht durchzusehen:
Auch meine potenzielle neue Kasse hat mir bestätigt, dass ich erst ab 1.09. die Kündigung aussprechen kann, da meine bisherige Kasse ab 1.09. den Beitragssatz erhöht + 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende = Ende Mitgliedschadt zum 30.11.
Nun hatte ich ja schon ca. 25.08. meine Kündigung geschickt - und siehe da - gestern kam die Kündigungsbestätigung zum 31.10. !
;o)

Re: die Schwierigkeit im Deteil

Tobi @, Donnerstag, 23.09.2004, 08:34 (vor 7366 Tagen) @ MictheBig

Man kann - bei Erfüllung der 18monatigen Bindungsfrist - natürlich jederzeit kündigen. Es zählt immer der Monat, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist.
Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragssatzerhöhung ist aber immer erst in dem Monat möglich, in dem der neue Beitragssatz in Kraft tritt.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum