faktisch 3monatige Sonderkündigungsfrist ? (Krankenkassenrecht)
Es klingt auch hier im Forum an, was mir meine BKK VDN jetzt weissmachen will (ich ahnte es schon ! aber wo gibt"s sowas sonst ?):
Wird zum 1. eines Monats der Betragssatz erhöht, beginnt auch erst zu diesem Zeitpunkt das (Sonder-)Recht auf Kündigung ? d.h.: der beste Fall ist, dass man mind. 3 Monate den erhöhten Beitrag zahlt ? Ist das wirklich so ?
Ich kann in §175 SGB V nur eine Begrenzung der Möglichkeit zur Sonderkündigung bis zum Ablauf des folgenden Monats lesen, also spätenstens, nicht: frühenstens!
Mic