Ordentliche Kündigung (Krankenkassenrecht)

Matthias @, Montag, 27.09.2004, 20:20 (vor 7361 Tagen)

Hallo Leute,
ich bin manchmal ein bißchen schwer von Begriff....
Am 01.07.03 bin ich (dummerweise) in die Taunus BKK eingetreten. D.h., im Dezember bin ich 18 Monate dort und kann ordentlich kündigen. Wann muss die Kündigung bei der Kasse sein. Ich verstehe diese Aussagen wie z.B. 2 Monate zum Monatsende nicht.
Kann mir jemand helfen?

Danke im Voraus

Matthias

Re: Ordentliche Kündigung

Tobi @, Dienstag, 28.09.2004, 10:09 (vor 7361 Tagen) @ Matthias

Zum Monatsende kündigen bedeutet, dass man immer auf den letzten Tag im Monat kündigt (z.B. auf den 30.11.).
2 Monate sind die Kündigungsfrist: Wenn die Kündigung im September bei der Kasse eingeht, besteht die Mitgliedschaft noch für 2 Monate (Oktober & November).
Wenn Du also noch diesen Monat kündigst, kündigst du zum 30.11.2004 und kannst Dir zum 01.12.2004 eine andere Kasse suchen.
Wenn solche Fristen nicht klar sind: Einfach "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen...

Re: Ordentliche Kündigung

Matthias, Donnerstag, 30.09.2004, 16:22 (vor 7359 Tagen) @ Tobi

Besten Dank Tobi.....
Matthias

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