Ende studentische Pflichtvers./ 6 Monate ohne KV (Krankenkassenrecht)
hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine studentische Pflichtversicherung endete im April, da ich im WS 03/04 30 geworden bin. Ich hatte daher nur die möglichkeit mich freiwillig Pflicht zu versichern. Dies konnte ich mir finanziell aber absolut nicht leisten. Als Folge bin ich nun 6 Monate ohne KV.
Mittlerweile habe ich einen Kredit aufgenommen und könnte so die freiw.Pflichtvers. für meine letzten 2 Semester bezahlen.
Greift in meinem Fall auch die 3 Monatsregel, so daß ich nun keine Versicherung finden werde die mich nimmt?
Danke, gruß ines