Arbeiten und familienversichert sein geht nicht. (Krankenkassenrecht)

Jack, Dienstag, 02.11.2004, 23:07 (vor 7325 Tagen) @ rudi

Wenn Sie eine Arbeit annehmen, und sei es nur für ein paar Monate, die über der Geringsfügigkeitsgrenze von 400 Euro monatlich liegt, sind Sie PFLICHTVERSICHERT und nicht mehr familienversichert. Der Arbeitgeber hat Sie bei Ihrer Krankenkasse anzumelden und Beiträge an die Kasse abzuführen, die er Ihnen vom Lohn abzieht. Endet die Beschäftigung, werden Sie wieder abgemeldet und können unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder familienversichert werden.


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