Re: Kündigung per eMail (Krankenkassenrecht)

Ben @, Samstag, 29.08.2009, 17:41 (vor 5564 Tagen) @ Jaeys

Im Prinzip schon.

Vorsichtshalber sollte man immer noch die Email via einem dritt Service wie www.rewpost.com versenden. Dieser Service speichert die email als Beweis (Versendung und Inhalt) und kann allenfals kontaktiert werden falls Probleme entstehen.
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