Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)

Hans @, Mittwoch, 17.11.2004, 17:04 (vor 7311 Tagen)

Hallo,

ich war bisher freiwillig krankenversichert bei der Barmer. Nun habe ich ein Referendariat angefangen, bin Beamter auf Widerruf und somit beihilfeberechtigt. Aus diesem Grund habe ich ein Sonderkündigungsrecht und kann mich privat versichern.
Nun ruft mich einer von der Barmer an und meint, die 18-monatige Bindungsfrist sei noch nicht abgelaufen (vor der freiwilligen Versicherung war ich studentisch pflichtversichert und davor familienversichert, alles bei der Barmer).
Meines Wissens gilt diese Bindungsfrist doch nicht bei einem ausserordentlichen Kündigungsrecht wie in meinem Fall?
Woraus ergibt sich das, vielleicht kann mir jemand ein paar Normen/ Links angeben. Sozailrecht ist nicht so mein Fall und eigentlich wollte ich nur wegen der KV nicht gleich Spezialist werden :).

Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist

Jack @, Mittwoch, 17.11.2004, 20:20 (vor 7311 Tagen) @ Hans

Ihr Fall dürfte hier geregelt sein:
§ 6 SGB-V: Versicherungsfrei sind: 2. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.

Wenn das auf Sie zutrifft, besteht weder Versicherungspflicht, noch Versicherungsberechtigung. Nach meiner Meinung endet die Versicherung in der GKV mit Beginn des Status der Beihilfeberechtigung. Das müssen Sie m.E. der Krankenkasse nur nachweisen. Ich glaube nicht, dass es überhaupt der Einhaltung einer Kündigungsfrist bedarf. Aber ich bin kein Fachmann in dieser Frage.

Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist

Trabbifahrer, Donnerstag, 18.11.2004, 09:11 (vor 7310 Tagen) @ Hans

Hallo Hans, da du bisher schon freiwillig versichert warst ist eine Kündigung notwendig. Allerdings irrt die Barmer in Sachen Bindungsfrist. Diese ist nur anzuwenden, wenn du in eine andere GKV wechseln möchtest.

Da du in die PKV wechselt ist eine Kündigung (Frist: Kündigungsmonat + zwei Monate) notwendig. Ich würde explizit in die Kündigung schreiben "da ich mich nicht weiter gesetzlich krankenversichere" bzw. "da ich ab 01.02.2005 provat krankenversichert bin".

Verweise bitte auf § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V, da steht drin, dass die Bindungsfrist (Satz 1) nicht gilt, wenn du aus dem System der GKV ausscheidest.

-> Ich würde zur Barmer um die Ecke gehen und dort solange sitzen bleiben, bis du die Kündigungsbestätigung in der Tasche hast. (Du könntest auch die Kündigung bei der Barmer "zur Niederschrift" hinterlassen, das bedeutet, das Herr Barmer Dir Deine Kündigung schreibt ;-) )

Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist

Hans @, Samstag, 20.11.2004, 09:21 (vor 7308 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Trabbifahrer,

danke für deine Antwort. Die Bindungsfrist zählt also nicht.
Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? Gelten die 3 Monate für mich (70 EUR mehr pro Monat) und woraus ergibt sich das?
Vielen Dank!

Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist

Hackfresse doppel D Tine, Mittwoch, 24.11.2004, 00:46 (vor 7304 Tagen) @ Hans

Auch für dich gilt, dass du erst mit dem übernächsten Monat aus der Barmer austreten kannst. Wenn du noch im November kündigst, kannst du ab Februar privat versichert werden.

Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist

Trabbifahrer, Mittwoch, 24.11.2004, 08:52 (vor 7304 Tagen) @ Hans

yepp, die Kündigungsfrist gilt regulär, Kündigung im November zum 31.01.2005 (falls du nicht schon im Oktober gekündigt hast und diese von der Barmer zurückgewiesen wurde, dann kannst Du Dich auf diese beziehen)

Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist

Roaroter Panther, Dienstag, 05.12.2006, 20:59 (vor 6562 Tagen) @ Trabbifahrer

Mir ist genau das gleiche passiert. Ich dachte, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht auf Grund der Beihilfeberechtigung und bin deswegen momentan bei der Techniker und gleichzeitig bei der Debeka versichert. Die Techniker hatte sich lange Zeit gelassen mit ihrer Mitteilung, dass ich nicht ab sofort kündigen könne. Jetzt muss ich mich von der Debeka bis Ende Januar zurückstellen lassen und schön 60 Euro mehr pro Monat zahlen. Aber ich werde im Dezember und Januar noch ordentlich zum Arzt gehen und die Techniker schön bezahlen lassen. Dann brauche ich nächstes Jahr meine Grunduntersuchungen nicht mehr machen lassen und kann mir im Jahr drauf die Beiträge zurückzahlen lassen.

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