Re: sozialversicherungsfrei - danach Familienversichert? (Krankenkassenrecht)

Jack @, Mittwoch, 17.11.2004, 20:26 (vor 7310 Tagen) @ Loretta

Sie und Ihr Sohn können ohne Probleme beitragsfrei als Familienversicherte über Ihren Mann in dessen Kasse versichert werden.

Quelle: SGB-V, § 10, Zitat:
Dritter Abschnitt Versicherung der Familienangehörigen
§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ...


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