Re: sozialversicherungsfrei - danach Familienversichert? (Krankenkassenrecht)
Sie und Ihr Sohn können ohne Probleme beitragsfrei als Familienversicherte über Ihren Mann in dessen Kasse versichert werden.
Quelle: SGB-V, § 10, Zitat:
Dritter Abschnitt Versicherung der Familienangehörigen
§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ...
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- sozialversicherungsfrei - danach Familienversichert? -
Loretta,
17.11.2004, 17:14
- Re: sozialversicherungsfrei - danach Familienversichert? -
Jack,
17.11.2004, 20:26
- Re: sozialversicherungsfrei - danach Familienversichert? - Loretta, 18.11.2004, 09:17
- Re: sozialversicherungsfrei - danach Familienversichert? -
Jack,
17.11.2004, 20:26