Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe (Krankenkassenrecht)

Stefan Waltering @, Dienstag, 23.11.2004, 22:28 (vor 7304 Tagen)

Seit Januar 2001 bin ich bei der BKK f. Heilberufe versichert ( freiwillig als Selbstständiger). Trotz der Tatsache das ich mein Einkommen fristgerecht und korrekt angegeben habe hat es die BKK nicht geschafft meine Beiträge korrekt zu berechnen, und fordert nun kurz vor Ablauf der 4 Jährigen Verjährungsfrist ca 4000,00 EUR an Beiträgen nach. Für mich entsteht dadurch der Eindruck das die BKK bewusst die monatl. Belastung gering gehalten hat um die tatsächlichen Kosten zu verschleiern. Gibt es Menschen mit ähnlichen Erfahrungen? Bitte melden, ich würde gern gegen diese Praxis vorgehen !!

Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Tobi @, Mittwoch, 24.11.2004, 09:47 (vor 7304 Tagen) @ Stefan Waltering

Absichtlich werden die Beiträge bestimmt nicht zu niedrig berechnet. Wieso sollte eine Kasse Kosten verschleiern wollen/können - jeder kann sich ja selbst ausrechnen wie hoch die Beiträge sind (Einkommen x Beitragssatz). Zusätzlich werden die Kassen regelmäßig vom Bundesversicherungsamt und der eigenen Revision geprüft, Selbständige werden verständlicherweise sehr gern "unter die Lupe" genommen. Es wird sich hier wirklich "nur" um einen Rechenfehler handeln.

Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Stefan Waltering @, Mittwoch, 24.11.2004, 19:54 (vor 7303 Tagen) @ Tobi

Vielleicht hast Du ja Recht, aber es ist doch schon ein Hammer das eine Körperschaft öffentlichen Rechts es nicht geregelt bekommt was in tausenden Steuerbüros und Firmen tagtäglich korrekt gehandhabt wird! Diese "Nachzahlung" entspricht einem monatlichen Mehrbetrag von über 80,00 EUR ! Uns das ganze wird kurz vor Ende der Verjährung dann abgewickelt. Um es noch mal klarzustellen : Mein Verdienst wurde jährlich anhand von Steuerbescheiden nachgewiesen, d.h. die BKK hat sich insgesamt 4 mal verrechnet! Find ich schon Komisch...

Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Trabbifahrer, Donnerstag, 25.11.2004, 08:03 (vor 7303 Tagen) @ Stefan Waltering

Hallo Stefan, anhand Deiner vagen Formulierungen läßt sich die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehen. Lass Dir doch bitte mal eine Gegenüberstellung nach Monaten, Berechnungsgrundlage KV/PV alt, Beitrag KV/PV alt, Beitragssatz alt sowie Berechnungsgrundlage KV/PV neu, Beitrag KV/PV neu sowie Beitragssatz neu zusenden.
Zusammen mit der Begründung, was zur Nachberechnung geführt hat sowie den entsprechenden Beitragstabellen.

Falls der Fehler bei der BKK lag, ist von einem rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakt auszugehen (deine Beitragseinstufung), welche nur in die Zukunft aufgehoben werden können. Ist zwar eine dünne Konstruktion meinerseits, aber (theoretisch) denkbar.

Sollte der Fehler bei Dir gelegen haben (wird ja aus der Begründung hervorgehen) ist die Nachberechnung i.O..

Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Stefan Waltering @, Donnerstag, 25.11.2004, 22:17 (vor 7302 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Trabbifahrer, Berechnungsgrundlage ist ja das auf meinem Einkommenssteuerbescheid angegebene Einkommen. Das habe ich auch korrekt an die BKK gemeldet. Ich werde die von Dir genannten Daten aber auf jeden Fall noch anfordern. Danke ! LG Stefan

Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Trabbifahrer, Freitag, 26.11.2004, 08:19 (vor 7302 Tagen) @ Stefan Waltering

aus meinen "reichhaltigen Praxiserfahrungen" weis ich, dass tatsächlich manche Krankenkasse bzw. deren Mitarbeiter die falsche, weil niedrigere Zahl aus dem Steuerbescheid der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt hat.

Sollte dies hier vorliegen, wärst du im Recht, weil der Beitragsbescheid als solcher auch für die Kasse verbindlich ist.

Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Joachim, Donnerstag, 25.11.2004, 08:21 (vor 7303 Tagen) @ Stefan Waltering

Hast Du evtl. Deine Steuerklärungen verspätet bereitgestellt, die dann evtl. auch noch ein höheres Einkommen als die seinerzeit angegebenen Einkommen beinhalteten ?
Wenn das so ist, dann bist Du zu Recht "fällig", weil das Bundesversicherungsamt das als eine amtliche Unterlage für die Beitragsfestsetzung sieht und dann eine auf eine Beitragsnachberechnung besteht. Beitragsminderungen sind dagegen immer erst für die Zukunft ab 1. des Folgemonats mögich. Das müßte aber in dem Bescheid der BKK stehen und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Indirekt bis Du also an der wahnsinnig hohen pro Kopfverschuldung der BKK mit schuldig. Lege doch gegen den Bescheid der BKK Widerspruch ein, dann kannst Du hinterher beim Sozialgericht kostenlos die Klage einreichen. Es kann aber sein, dass Dir der Richter dann die Ohren oder Ei... abreißt, weil Du uneinsichtig bist.

Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe

Stefan Waltering @, Donnerstag, 25.11.2004, 22:12 (vor 7302 Tagen) @ Joachim

Hallo Joachim, also: Steuererklärungen auf Anforderung der BKK zeitnah bereitgestellt, Einkommen von Jahr zu Jahr etwas niedriger ausgefallen. Die Crux ist das die BKK es einfach 4 mal nicht geschafft hat aus den angegebenen Daten den korrekten Beitrags zu berechnen, und das jetzt auf einen Schlag nachholen möchte. Das Schreiben beginnt mit den Worten : Entschuldigen Sie das wir erst jetzt dazu kommen Ihren Beitrag endgültig zu berechnen... Das kann doch irgendwie nicht sein, oder ?! Auch steht in dem Schreiben nicht was ich bislang tatsächlich eingezahlt habe, keine zugrunde gelegten Beitragssätze etc. etc. . Das Alles muss ich mir jetzt zusammensuchen um zu überprüfen ob die Forderung von 3900,00 EUR überhaupt rechnerisch richtig ist. Na ja, Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, und wenn es mich auch Ohren und Ei.. kostet ! LG Stefan

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