Re: Wechsel Krankenkasse wegen Umzug (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Donnerstag, 25.11.2004, 08:10 (vor 7303 Tagen) @ Jason

Deine Mitgliedschaft besteht weiter bei Deiner alten Kasse.

Diese darf nur keine Neumitglieder aus dem Saarland aufnehmen, bestehende Versicherungsverhältnisse bleiben davon unberührt.

Natürlich steht es Dir frei, zum Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen, wenn du zufrieden bist, kannst du aber gern dort bleiben.


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