Re: Wechsel der Krankenkasse weil Arbeitslos!!!! (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Dienstag, 30.11.2004, 09:12 (vor 7301 Tagen) @ Bernd

bist du unter 55 Jahre kannst du bei Bewilligung des Arbeitslosengeldes eine ges. Kasse frei wählen.

Bist du über 55 bleibst Du auf Lebenszeit in der PKV, sollte das AlG nicht bewilligt werden, hast du keine Möglichkeit des freiwilligen Beitrittes. (wegen dem einem Jahr Pflichtversicherung direkt vor dem freiwilligen Beitritt)


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