Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Gast, Montag, 29.11.2004, 15:29 (vor 7299 Tagen)
Einmal im Jahr verlangt meine Krankenkasse eine Auskunft über die Mitglieder meiner Familie und deren Einkommen. Findet dabei irgendeine Überprüfung mit anderen Behörden oder Institutionen statt (Finanzamt, Arbeitgeber, etc.)?
Re: Fragebogen Familienversicherung
Tobi , Montag, 29.11.2004, 16:38 (vor 7299 Tagen) @ Gast
Nein, das Mitglied bestätigt ja mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und ist somit auch "haftbar". Ggf. können Schulbescheinigungen, Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide angefordert werden.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Herbert Grünbaum , Sonntag, 10.04.2005, 11:49 (vor 7167 Tagen) @ Tobi
die frau ist mitversichert - wie hoch darf ihr einkommen sein und was zählt zum einkommen
Re: Fragebogen Familienversicherung
Gast, Montag, 11.04.2005, 14:21 (vor 7166 Tagen) @ Herbert Grünbaum
Deine Frau darf monatlich 345 Euro verdienen, um weiterhin bei Dir in der Familienversicherung krankenversichert zu sein. Bei Angestellten ist das Einkommen als Gehalt minus Werbungskosten definiert, bei Selbständigen als Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Das heisst durch Abzug von Fahrtkosten, Abschreibungen, Arbeitszimmer etc. lässt sich das Einkommen reduzieren.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Grünbaum , Dienstag, 12.04.2005, 10:18 (vor 7165 Tagen) @ Gast
gehören zu den einnahmen der frau (in der familienversicherung) mtl.345,--euro auch zins-und mieteinnahmen hinzu.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Gast, Dienstag, 12.04.2005, 15:03 (vor 7165 Tagen) @ Grünbaum
ja, es zählen alle Einkommensarten für die Einkommensteuer gezahlt werden müssen, aber immer nach der Formel Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Grünbaum , Mittwoch, 13.04.2005, 15:22 (vor 7164 Tagen) @ Gast
Zins- und Mieteinnahmen werden beim Hauptversicherer doch nicht mehr zur Beitragshöhe herangezogn !!!!
Wieso soll dies dann bei der mitversicherten Ehefrau der Fall sein?????
Liege ich damit richtig, oder mache ich einen Denkfehler ?
Re: Fragebogen Familienversicherung
Gast, Mittwoch, 13.04.2005, 16:50 (vor 7164 Tagen) @ Grünbaum
Dass alle Einkommensarten bei den Familienmitgliedern zählen, kann man dem jährlichen Fragebogen der Familienversicherung entnehmen:
Einkommen aus Renten, Versorgungsbezüge, Miete, Pacht, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen etc.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Hanspeter Mangold , Montag, 27.07.2009, 16:52 (vor 5598 Tagen) @ Gast
Ich bin derzeit im Streit mit einer Kasse. Meine Frau hat Einnahmen aus Vermietung und Pacht, aber auch Aufwendungen (dauernde Last). Diese will die Kasse als Ausgaben nicht anerkennen. Kann dies richtig sein. Beim Empfänger der Leibrente müßte diese Zahlung ja auch zur Verbeitragung herangezogen werden. Wenn dies richtig ist, müßten doch die Ausgaben bei den Einnahmen abgezogen werden können.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Czauderna, Montag, 27.07.2009, 21:04 (vor 5598 Tagen) @ Hanspeter Mangold
Hallo,
entscheidend ist was auf dem Einkommensteuerbescheid unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steht.
Sollten sich die Einkommensverhältnisse drastisch während eines Jahres verändern sollte man mit der Kasse reden und
ggf. Nachweise führen.
Gruß
Czauderna
Re: Fragebogen Familienversicherung
GKVler, Dienstag, 28.07.2009, 21:08 (vor 5597 Tagen) @ Hanspeter Mangold
maßgeblich ist das sog. "Gesamteinkommen"
näheres zur Berechnung und dazu, welche Beträge abgezogen werden können, findest du hier:
http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/index.htm
Gruß GKVler
Re: Fragebogen Familienversicherung
Tobi , Donnerstag, 14.04.2005, 12:17 (vor 7163 Tagen) @ Grünbaum
Auch die Beiträge des Mitglieds berechnen sich grundsätzlich nach allen Einnahmen. Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft, werden nur die Einnahmen aus der die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung, Rente etc. herangezogen.
Würden die Einnahmen der Familienversicherten nicht herangezogen, könnten sämtliche Zins-, Kapital-, oder Mieteinnahmen über die familienversicherten Angehörigen "laufen", das Mitglied selbst bezahlt nur Beiträge aus einer Beschäftigung oder Rente (aus welcher er z.B. nur 500 Euro / Monat erhält).
Das wäre dann ja sehr gerecht...
Re: Fragebogen Familienversicherung
Manuela, Dienstag, 04.07.2006, 18:50 (vor 6717 Tagen) @ Gast
Gibt es zur Berechnung der Werbungskosten für die Familienversicherung online einen Verbindlichen ARtikel bzw. auch eine Refernz auf das GEsetz? Leider konnte ich bislang dazu nichts konkretes finden!
Re: Fragebogen Familienversicherung
jan, Dienstag, 04.07.2006, 19:00 (vor 6717 Tagen) @ Manuela
werbungskosten können abgezogen werden wenn diese tatsächlich nachgewiesen werden.
pauschale Werbungskosten und steuerliche Freibeträge dürfen NICHT berücksichtigt werden.
Jan
Re: Fragebogen Familienversicherung
Manuella, Mittwoch, 05.07.2006, 12:20 (vor 6716 Tagen) @ jan
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle dürften ja auch zu den Werbungskosten zählen. Wie kann ich diese "nachweisen"?
Re: Fragebogen Familienversicherung
jan, Donnerstag, 06.07.2006, 18:23 (vor 6715 Tagen) @ Manuella
ich hatte mich leider zu undeutlich ausgedrückt.
Die werbungskostenregelung zählt nur bei Zins- und Mieteinnahmen.
Werbungskosten aus einer Beschäftigung sind wie bei der normalen Berechnung der Beiträge NICHT zu berücksichtigen.
Sorry
Gruß Jan
Re: Fragebogen Familienversicherung
Großmann , Sonntag, 08.10.2006, 20:19 (vor 6621 Tagen) @ Manuela
Hauptversicherter: Rentner:
Ehefrau: Mieteinnahmen* ( Einnahmen -
Ausgaben) ca. 200.-Euro**
Erträge aus Kapitalanlgagen*
(Einnahmen - Werbungskosten)
ca. 300.-Euro**
* Unsere Krankenkasse fordert zur Überprüfung der Familien-
versicherung Angaben ab 1.10.2005 ind die Zukunft. Je
nach Höhe Ausgaben bei Vermietung bzw. Höhe der
Erträge bzw. Werbungskosten sind die möglichen Erträge
für 2006 heute noch nicht abschätzbar.
** Schätzung
Welche Angaben werden erwartet ?
Wie hoch wäre der Beitrag, bei oben genannter
Schätzung ?