Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Einmal im Jahr verlangt meine Krankenkasse eine Auskunft über die Mitglieder meiner Familie und deren Einkommen. Findet dabei irgendeine Überprüfung mit anderen Behörden oder Institutionen statt (Finanzamt, Arbeitgeber, etc.)?
Re: Fragebogen Familienversicherung
Nein, das Mitglied bestätigt ja mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und ist somit auch "haftbar". Ggf. können Schulbescheinigungen, Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide angefordert werden.
Re: Fragebogen Familienversicherung
die frau ist mitversichert - wie hoch darf ihr einkommen sein und was zählt zum einkommen
Re: Fragebogen Familienversicherung
Deine Frau darf monatlich 345 Euro verdienen, um weiterhin bei Dir in der Familienversicherung krankenversichert zu sein. Bei Angestellten ist das Einkommen als Gehalt minus Werbungskosten definiert, bei Selbständigen als Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Das heisst durch Abzug von Fahrtkosten, Abschreibungen, Arbeitszimmer etc. lässt sich das Einkommen reduzieren.
Re: Fragebogen Familienversicherung
gehören zu den einnahmen der frau (in der familienversicherung) mtl.345,--euro auch zins-und mieteinnahmen hinzu.
Re: Fragebogen Familienversicherung
ja, es zählen alle Einkommensarten für die Einkommensteuer gezahlt werden müssen, aber immer nach der Formel Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Zins- und Mieteinnahmen werden beim Hauptversicherer doch nicht mehr zur Beitragshöhe herangezogn !!!!
Wieso soll dies dann bei der mitversicherten Ehefrau der Fall sein?????
Liege ich damit richtig, oder mache ich einen Denkfehler ?
Re: Fragebogen Familienversicherung
Dass alle Einkommensarten bei den Familienmitgliedern zählen, kann man dem jährlichen Fragebogen der Familienversicherung entnehmen:
Einkommen aus Renten, Versorgungsbezüge, Miete, Pacht, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen etc.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Auch die Beiträge des Mitglieds berechnen sich grundsätzlich nach allen Einnahmen. Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft, werden nur die Einnahmen aus der die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung, Rente etc. herangezogen.
Würden die Einnahmen der Familienversicherten nicht herangezogen, könnten sämtliche Zins-, Kapital-, oder Mieteinnahmen über die familienversicherten Angehörigen "laufen", das Mitglied selbst bezahlt nur Beiträge aus einer Beschäftigung oder Rente (aus welcher er z.B. nur 500 Euro / Monat erhält).
Das wäre dann ja sehr gerecht...
Re: Fragebogen Familienversicherung
Gibt es zur Berechnung der Werbungskosten für die Familienversicherung online einen Verbindlichen ARtikel bzw. auch eine Refernz auf das GEsetz? Leider konnte ich bislang dazu nichts konkretes finden!
Re: Fragebogen Familienversicherung
werbungskosten können abgezogen werden wenn diese tatsächlich nachgewiesen werden.
pauschale Werbungskosten und steuerliche Freibeträge dürfen NICHT berücksichtigt werden.
Jan
Re: Fragebogen Familienversicherung
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle dürften ja auch zu den Werbungskosten zählen. Wie kann ich diese "nachweisen"?
Re: Fragebogen Familienversicherung
ich hatte mich leider zu undeutlich ausgedrückt.
Die werbungskostenregelung zählt nur bei Zins- und Mieteinnahmen.
Werbungskosten aus einer Beschäftigung sind wie bei der normalen Berechnung der Beiträge NICHT zu berücksichtigen.
Sorry
Gruß Jan
Re: Fragebogen Familienversicherung
Hauptversicherter: Rentner:
Ehefrau: Mieteinnahmen* ( Einnahmen -
Ausgaben) ca. 200.-Euro**
Erträge aus Kapitalanlgagen*
(Einnahmen - Werbungskosten)
ca. 300.-Euro**
* Unsere Krankenkasse fordert zur Überprüfung der Familien-
versicherung Angaben ab 1.10.2005 ind die Zukunft. Je
nach Höhe Ausgaben bei Vermietung bzw. Höhe der
Erträge bzw. Werbungskosten sind die möglichen Erträge
für 2006 heute noch nicht abschätzbar.
** Schätzung
Welche Angaben werden erwartet ?
Wie hoch wäre der Beitrag, bei oben genannter
Schätzung ?
Re: Fragebogen Familienversicherung
Ich bin derzeit im Streit mit einer Kasse. Meine Frau hat Einnahmen aus Vermietung und Pacht, aber auch Aufwendungen (dauernde Last). Diese will die Kasse als Ausgaben nicht anerkennen. Kann dies richtig sein. Beim Empfänger der Leibrente müßte diese Zahlung ja auch zur Verbeitragung herangezogen werden. Wenn dies richtig ist, müßten doch die Ausgaben bei den Einnahmen abgezogen werden können.
Re: Fragebogen Familienversicherung
Hallo,
entscheidend ist was auf dem Einkommensteuerbescheid unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steht.
Sollten sich die Einkommensverhältnisse drastisch während eines Jahres verändern sollte man mit der Kasse reden und
ggf. Nachweise führen.
Gruß
Czauderna
Re: Fragebogen Familienversicherung
maßgeblich ist das sog. "Gesamteinkommen"
näheres zur Berechnung und dazu, welche Beträge abgezogen werden können, findest du hier:
http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/index.htm
Gruß GKVler