Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Gast, Montag, 29.11.2004, 15:29 (vor 7299 Tagen)

Einmal im Jahr verlangt meine Krankenkasse eine Auskunft über die Mitglieder meiner Familie und deren Einkommen. Findet dabei irgendeine Überprüfung mit anderen Behörden oder Institutionen statt (Finanzamt, Arbeitgeber, etc.)?

Re: Fragebogen Familienversicherung

Tobi @, Montag, 29.11.2004, 16:38 (vor 7299 Tagen) @ Gast

Nein, das Mitglied bestätigt ja mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und ist somit auch "haftbar". Ggf. können Schulbescheinigungen, Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide angefordert werden.

Re: Fragebogen Familienversicherung

Herbert Grünbaum @, Sonntag, 10.04.2005, 11:49 (vor 7167 Tagen) @ Tobi

die frau ist mitversichert - wie hoch darf ihr einkommen sein und was zählt zum einkommen

Re: Fragebogen Familienversicherung

Gast, Montag, 11.04.2005, 14:21 (vor 7166 Tagen) @ Herbert Grünbaum

Deine Frau darf monatlich 345 Euro verdienen, um weiterhin bei Dir in der Familienversicherung krankenversichert zu sein. Bei Angestellten ist das Einkommen als Gehalt minus Werbungskosten definiert, bei Selbständigen als Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Das heisst durch Abzug von Fahrtkosten, Abschreibungen, Arbeitszimmer etc. lässt sich das Einkommen reduzieren.

Re: Fragebogen Familienversicherung

Grünbaum @, Dienstag, 12.04.2005, 10:18 (vor 7165 Tagen) @ Gast

gehören zu den einnahmen der frau (in der familienversicherung) mtl.345,--euro auch zins-und mieteinnahmen hinzu.

Re: Fragebogen Familienversicherung

Gast, Dienstag, 12.04.2005, 15:03 (vor 7165 Tagen) @ Grünbaum

ja, es zählen alle Einkommensarten für die Einkommensteuer gezahlt werden müssen, aber immer nach der Formel Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

Re: Fragebogen Familienversicherung

Grünbaum @, Mittwoch, 13.04.2005, 15:22 (vor 7164 Tagen) @ Gast

Zins- und Mieteinnahmen werden beim Hauptversicherer doch nicht mehr zur Beitragshöhe herangezogn !!!!
Wieso soll dies dann bei der mitversicherten Ehefrau der Fall sein?????
Liege ich damit richtig, oder mache ich einen Denkfehler ?

Re: Fragebogen Familienversicherung

Gast, Mittwoch, 13.04.2005, 16:50 (vor 7164 Tagen) @ Grünbaum

Dass alle Einkommensarten bei den Familienmitgliedern zählen, kann man dem jährlichen Fragebogen der Familienversicherung entnehmen:
Einkommen aus Renten, Versorgungsbezüge, Miete, Pacht, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen etc.

Re: Fragebogen Familienversicherung

Hanspeter Mangold @, Montag, 27.07.2009, 16:52 (vor 5598 Tagen) @ Gast

Ich bin derzeit im Streit mit einer Kasse. Meine Frau hat Einnahmen aus Vermietung und Pacht, aber auch Aufwendungen (dauernde Last). Diese will die Kasse als Ausgaben nicht anerkennen. Kann dies richtig sein. Beim Empfänger der Leibrente müßte diese Zahlung ja auch zur Verbeitragung herangezogen werden. Wenn dies richtig ist, müßten doch die Ausgaben bei den Einnahmen abgezogen werden können.

Re: Fragebogen Familienversicherung

Czauderna, Montag, 27.07.2009, 21:04 (vor 5597 Tagen) @ Hanspeter Mangold

Hallo,
entscheidend ist was auf dem Einkommensteuerbescheid unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steht.
Sollten sich die Einkommensverhältnisse drastisch während eines Jahres verändern sollte man mit der Kasse reden und
ggf. Nachweise führen.
Gruß
Czauderna

Re: Fragebogen Familienversicherung

GKVler, Dienstag, 28.07.2009, 21:08 (vor 5596 Tagen) @ Hanspeter Mangold

maßgeblich ist das sog. "Gesamteinkommen"

näheres zur Berechnung und dazu, welche Beträge abgezogen werden können, findest du hier:

http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/index.htm

Gruß GKVler

Re: Fragebogen Familienversicherung

Tobi @, Donnerstag, 14.04.2005, 12:17 (vor 7163 Tagen) @ Grünbaum

Auch die Beiträge des Mitglieds berechnen sich grundsätzlich nach allen Einnahmen. Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft, werden nur die Einnahmen aus der die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung, Rente etc. herangezogen.
Würden die Einnahmen der Familienversicherten nicht herangezogen, könnten sämtliche Zins-, Kapital-, oder Mieteinnahmen über die familienversicherten Angehörigen "laufen", das Mitglied selbst bezahlt nur Beiträge aus einer Beschäftigung oder Rente (aus welcher er z.B. nur 500 Euro / Monat erhält).
Das wäre dann ja sehr gerecht...

Re: Fragebogen Familienversicherung

Manuela, Dienstag, 04.07.2006, 18:50 (vor 6717 Tagen) @ Gast

Gibt es zur Berechnung der Werbungskosten für die Familienversicherung online einen Verbindlichen ARtikel bzw. auch eine Refernz auf das GEsetz? Leider konnte ich bislang dazu nichts konkretes finden!

Re: Fragebogen Familienversicherung

jan, Dienstag, 04.07.2006, 19:00 (vor 6717 Tagen) @ Manuela

werbungskosten können abgezogen werden wenn diese tatsächlich nachgewiesen werden.

pauschale Werbungskosten und steuerliche Freibeträge dürfen NICHT berücksichtigt werden.

Jan

Re: Fragebogen Familienversicherung

Manuella, Mittwoch, 05.07.2006, 12:20 (vor 6716 Tagen) @ jan

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle dürften ja auch zu den Werbungskosten zählen. Wie kann ich diese "nachweisen"?

Re: Fragebogen Familienversicherung

jan, Donnerstag, 06.07.2006, 18:23 (vor 6715 Tagen) @ Manuella

ich hatte mich leider zu undeutlich ausgedrückt.

Die werbungskostenregelung zählt nur bei Zins- und Mieteinnahmen.

Werbungskosten aus einer Beschäftigung sind wie bei der normalen Berechnung der Beiträge NICHT zu berücksichtigen.

Sorry

Gruß Jan

Re: Fragebogen Familienversicherung

Großmann @, Sonntag, 08.10.2006, 20:19 (vor 6621 Tagen) @ Manuela

Hauptversicherter: Rentner:
Ehefrau: Mieteinnahmen* ( Einnahmen -
Ausgaben) ca. 200.-Euro**
Erträge aus Kapitalanlgagen*
(Einnahmen - Werbungskosten)
ca. 300.-Euro**
* Unsere Krankenkasse fordert zur Überprüfung der Familien-
versicherung Angaben ab 1.10.2005 ind die Zukunft. Je
nach Höhe Ausgaben bei Vermietung bzw. Höhe der
Erträge bzw. Werbungskosten sind die möglichen Erträge
für 2006 heute noch nicht abschätzbar.

** Schätzung

Welche Angaben werden erwartet ?
Wie hoch wäre der Beitrag, bei oben genannter
Schätzung ?

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