Arbeitslos nach Studium (Krankenkassenrecht)

Tigerandy @, Mittwoch, 01.12.2004, 11:05 (vor 7297 Tagen)

Hallo,

ich bin im nächsten Jahr mit meinem Studium fertig und rechne damit, danach - zumindest vorübergehend - arbeitslos zu sein. Da ich über 30 bin, bin ich als Student auch seit kurzem nicht mehr versicherungspflichtig und könnte zu einer für mich beitragsmäßig günstigeren privaten Krankenversicherung wechseln (momentan bin ich noch als Student bei einer gesetzlichen Versicherung). Was mich bis jetzt aber davon abhält, ist die Angst, evtl. bei einer Arbeitslosigkeit nicht mehr in die GKV zu kommen und evtl. komplett ohne Versicherung da zu stehen.

Meine Frage wäre nun, wie gut sind die Chancen, dann wieder (evtl. als freiwilliges Mitglied) wieder in die Gesetzliche zu kommen? Versicherungsberechtigt wäre ich dann doch, da ich innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend 24 Monate lang gesetzlich versichert war, oder sehe ich das falsch?

Und welche Gründe könnte eine gesetzliche Krankenkasse überhaupt haben, einen jungen und gesunden Menschen nicht mehr als freiwilliges Mitglied aufzunehmen?

Dass ich bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse kann, ist mir ja klar, aber wie sieht das bei einem arbeitslosen Studenten aus, der wahrscheinlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben wird?

Würde mich freuen, wenn hierzu jemand was sagen könnte.

Gruß
Tiger

Re: Arbeitslos nach Studium

Sangriaeimer @, Donnerstag, 02.12.2004, 08:06 (vor 7296 Tagen) @ Tigerandy

Im Anschluß an eine bestehende Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hast Du die Möglichkeit Dich freiwillig weiterzuversichern, wenn Du die sogenannte "Vorversicherungszeit" erfüllst. Entweder im letzten Kalenderjahr ununterbrochen Mitglied einer Kasse gewesen oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate.
Das ist eine gesetzliche Regelung. Wenn Du ab dem 30. Lebensjahr (Ende der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Studenten) z. B. in eine Privatversicherung wechselst, kannst Du nur in eine gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Du ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmst oder Leistungen von der Agentur für Arbeit erhältst.

Als arbeitsloser Student hast Du wie gesagt dann auch die Möglichkeit, Dich freiwillig weiterzuversichern. Ich denke aber, dass Dich das Problem mit Vollendung des 30. Lebensjahres schon auf Dich zukommt.

Gruß
Sangriaiemer

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum