Re: Arbeitslos nach Studium (Krankenkassenrecht)
Im Anschluß an eine bestehende Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hast Du die Möglichkeit Dich freiwillig weiterzuversichern, wenn Du die sogenannte "Vorversicherungszeit" erfüllst. Entweder im letzten Kalenderjahr ununterbrochen Mitglied einer Kasse gewesen oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate.
Das ist eine gesetzliche Regelung. Wenn Du ab dem 30. Lebensjahr (Ende der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Studenten) z. B. in eine Privatversicherung wechselst, kannst Du nur in eine gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Du ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmst oder Leistungen von der Agentur für Arbeit erhältst.
Als arbeitsloser Student hast Du wie gesagt dann auch die Möglichkeit, Dich freiwillig weiterzuversichern. Ich denke aber, dass Dich das Problem mit Vollendung des 30. Lebensjahres schon auf Dich zukommt.
Gruß
Sangriaiemer
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- Arbeitslos nach Studium -
Tigerandy,
01.12.2004, 11:05
- Re: Arbeitslos nach Studium - Sangriaeimer, 02.12.2004, 08:06