Als Student nicht krankenversichert? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
gibt es die Möglichkeit, als Student nicht krankenversichert zu sein? Ich bin über 30, d.h. nicht versicherungspflichtig, aber wie genau ist der Begriff "nicht versicherungspflichtig" zu verstehen? Heißt das, dass ich nicht zwangsläufig eine Krankenversicherung brauche, oder wollen die Hochschulen letztendlich doch, dass man sich trotzdem (dann halt freiwillig) weiterversichert?
Dass eine Weiterversicherung grundsätzlich jedem angeraten ist, ist mir natürlich klar, aber mich interessiert das vom Grundsatz her.
Gruß
Tiger