BSG: Sonderkündigungsrecht auch bei Kassenfusion ! (Krankenkassenrecht)

Jack @, Donnerstag, 02.12.2004, 14:07 (vor 7295 Tagen)

Bundessozialgericht heute: Sonderkündigungsrecht bei Kassenfusion ? Ja !

Aus der Pressemitteilung des BSG von heute:

"In allen Fällen ist der 12. Senat davon ausgegangen, dass auch Mitgliedern einer infolge einer Vereinigung (Fusion) mehrerer Krankenkassen neu entstandenen Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn die neu entstandene Krankenkasse einen höheren Beitragssatz zu Grunde legt. Es handelt sich aus der Sicht des Mitglieds um eine Erhöhung des Beitragssatzes, ebenso wie in dem Fall, dass keine Fusion stattgefunden hätte. Die neue Krankenkasse tritt nach der gesetzlichen Regelung in die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkasse ein."

Quelle unter Pressemitteilungen Entscheidungen 2004 bei
http://www.bundessozialgericht.de

Die Entscheidung ist also exakt so gefallen, wie ich auf
http://www.kassenfusion.de
vorausgesagt habe. Eine andere Entscheidung war wohl auch von Niemandem erwartet worden.


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