Re: Beihilfe und Kind (Krankenkassenrecht)

Jack @, Freitag, 03.12.2004, 19:31 (vor 7294 Tagen) @ Martina

Im Grundgesetz steht:
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes."

Das wird vom Gesetzgeber immer so interpretiert: Ein verheiratetes Paar darf nie schlechter gestellt werden, als wenn es nicht verheiratet wäre. Würden Sie also als ledige Mutter beihilfeberechtigt für Ihr Kind sein, als verheiratete Frau aber nicht, wäre das ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Fragen Sie doch bei Ihrer Beihilfestelle nach. Die müssen es doch wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beihilfeberechtigung für das Kind durch Heirat wegfällt. Selbst wenn der Ehemann mehr verdient als Sie.


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